Aktualisierung der Richtlinien des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA) ab 2016 und neue Formulare

Altenhilfe und Pflege

12.01.2016

Ab dem 1. Januar 2016 gilt die neue Richtlinie des KDA zur Vergabe der Fördermittel.

Ab dem 1. Januar 2016 gilt die neue Richtlinie des KDA zur Vergabe der Fördermittel. 

Neue Förderpunkte sind die "Quartiersentwicklungskonzepte / Sozialraumanalysen", die bislang unter dem Bereich „Konzeptentwicklung“ beantragt werden konnten und die "Ressourcenbildung in der Altenhilfe". 

Die neue Richtlinie sowie die neuen Formulare fügen wir Ihnen als Anlage bei. 
Als Download stehen die Dokumente Ihnen ebenfalls auf der Internetseite des KDA www.kda.de/foerdermittel.html zur Verfügung.   

Alle neuen Formulare sind ab sofort zu verwenden. Die neuen Formulare für den Verwendungsnachweis gelten auch für Maßnahmen, die im Jahr 2015 bewilligt und noch nicht abgerechnet wurden. 

Da eine Prüfung der Gemeinnützigkeit des Antragstellers erfolgen muss und keine generelle Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB vorliegen darf, müssen mit dem Antragsformular künftig sowohl der aktuell gültige Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid als auch die/der aktuelle Satzung/ Gesellschaftervertrag und der Vereins-/ Handelsregisterauszug bei der Antragstellung mit eingereicht werden. 

Wir bitten Sie, Ihre vollständigen Anträge jeweils bis spätestens zum 1. Februar, 1. Mai, 1. August bzw. 1. November in dreifacher Ausführung (1 Original und 2 Kopien)  in der Landesgeschäftsstelle einzureichen, damit eine fristgemäße Weiterleitung an das KDA sichergestellt und über Ihr Vorhaben bei Eignung jeweils zum nächsten Quartal entschieden werden kann.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Auch unterstützen wir Sie gern bei der Antragstellung bzw. bei der Erstellung des Verwendungsnachweises.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Ivonne Löffler

Servicebereich Fördermittel und Mitgliedsbeiträge
Telefon: 0391/62 93 481
E-Mail: iloeffler(at)paritaet-lsa.de

Ivonne Löffler

Sachbearbeiterin Fördermittel und Mitgliedsbeiträge

Telefon   0391 | 62 93 481
Fax        0391 | 62 93 596 481
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