Neuer Praxisleitfaden für soziale Träger in den Rollen als Mieter und Vermieter

08.06.2018

Zunehmend treten bei Trägern im Zusammenhang mit der An-und Vermietung von Wohnraum Fragen auf. Der Paritätische Gesamtverband greift dieses Thema auf.

Dabei geht es häufig um problematische Situationen, in denen Trägern langjährig angemieteter Wohnraum quasi „problemlos“ gekündigt wird.
Gibt es die Notwendigkeit, Räume zur Betreuung von Klienten anzumieten, stellt sich immer die Frage der rechtlichen Ausgestaltung der Vereinbarung. Je nach vertraglicher Gestaltung richten sich die Rechte und Pflichten (z.B. Kündigung, Mieterhöhung, Vertragslaufzeit, Mängelgewährleistung) nach Wohnraum- oder nach Gewerberaummietrecht. Während das soziale Wohnraummietrecht zahlreiche Schutzvorschriften zu Gunsten der Mieter enthält, ist dies beim Gewerberaummietrecht nicht der Fall. Hier gilt weitgehend Vertragsfreiheit. Mieter und Vermieter können die Regelungen frei vereinbaren.
Der Paritätische Gesamtverband hat sich diesem Thema nun angenommen und einen Praxisleitfaden entwickelt, der die geltenden rechtlichen Regelungen aus unserer Sicht sehr gut zusammenfasst und der darüber hinaus wertvolle Hinweise beinhaltet. Der Praxisleitfaden soll sozialen Trägern die rechtliche Situation erläutern und Möglichkeiten der vertraglichen Gestaltung aufzeigen. Sie sollen Rüstzeug an die Hand erhalten, um Einfluss auf die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit dem Vermieter nehmen zu können.

 

Martin Jahn

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