11.03.2019
Bedeutung für Soziale Träger- ein Überlick
Wir möchten Sie auf die Fachinformation unseres Gesamtverbandes zu den Auswirkungen des Mietrechtsanpassungsgesetzes 2019 hinweisen. Es gilt nunmehr ein erhöhter Mietrechtsschutz für Soziale Träger, die Mietverträge über Räumlichkeiten schließen, um sie an Personen mit dringendem Wohnungsbedarf zum Wohnen zu überlassen. Bisher sind solche Mietverhältnisse ohne Grund kündbar. Für Mietverträge ab dem 01. Januar 2019 gelten jetzt neue Regelungen.
Martin Jahn
Referent Betriebswirtschaft und Finanzierung
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Kirstin Röhl
Referentin Recht und Finanzierung
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