Datenschutz in Paritätischen Mitgliedsorganisationen

19.07.2018

Ausgewählte Fragen zum Umgang mit personenbezogenen Daten und Geheimnisschutz

Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist seit dem 25. Mai 2018 ohne weiteren nationalen Umsetzungsakt zwingend anwendbar und überlagert das nationale Recht. Die Verordnung hat für Sozialunternehmen die gleiche Bedeutung wie für jedes andere Unternehmen, welches Daten seiner Kunden erhebt, nutzt oder verarbeitet. Die Bedeutung ist umso höher, als soziale Einrichtungen es oft mit besonders sensiblen Daten zu tun haben, etwa Gesundheitsdaten, Daten über Familienverhältnisse oder Informationen über Straffälligkeit. Für deren Verarbeitung gelten besonders strenge Regelungen. Ausnahmevorschriften für kleinste, kleinere und mittlere Unternehmen gibt es nicht.

Der Paritätische Gesamtverband hat diesbezüglich eine Handreichung zum Datenschutz in paritätischen Mitgliedsorganisationen entwickelt. Die Handreichung widmet sich vielen Fragen rund um die Umsetzung aktueller Datenschutzverpflichtungen in Vereinen, wie auch zum Beschäftigtendatenschutz, Sozialdatenschutz und zum Geheimnisschutz nach § 203 Strafgesetzbuch (StGB). Im Anhang der Handreichung finden Sie neben Mustertexten zudem eine ausführliche Datensicherheit- und IT-Checkliste, die viele Ansatzpunkte bietet, das Daten-Sicherheitsniveau in der eigenen Organisation zu optimieren.

Martin Jahn

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