Vereinbarkeit von Pflege und Beruf: Paritätischer legt Konzept zur Unterstützung pflegender Angehöriger vor

05.10.2011

Ein eigenes Konzept für ein Familienpflegegeld zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf präsentierte der Paritätische Wohlfahrtsverband heute in Berlin. In Anlehnung an das Elterngeld sieht das Konzept einen Rechtsanspruch auf Freistellung vom Arbeitsplatz und eine staatliche Lohnersatzleistung vor. Der Verband fordert die Bundesregierung auf, sich mit dem Vorschlag ernsthaft auseinanderzusetzen und im weiteren Gesetzgebungsverfahren für ein Familienpflegezeitgesetz zu berücksichtigen.

Ein eigenes Konzept für ein Familienpflegegeld zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf präsentierte der Paritätische Wohlfahrtsverband heute in Berlin. In Anlehnung an das Elterngeld sieht das Konzept einen Rechtsanspruch auf Freistellung vom Arbeitsplatz und eine staatliche Lohnersatzleistung vor. Der Verband fordert die Bundesregierung auf, sich mit dem Vorschlag ernsthaft auseinanderzusetzen und im weiteren Gesetzgebungsverfahren für ein Familienpflegezeitgesetz zu berücksichtigen.

„Im Unterschied zum Vorschlag der Bundesregierung bleibt unser Konzept nicht bei Unverbindlichkeiten stehen“, erklärt Verbandsvorsitzender Dr. Eberhard Jüttner. „Pflegende Angehörige brauchen einen verlässlichen Rechtsanspruch und soziale Absicherung. Es kann nicht angehen, dass jeder Arbeitslose mehr soziale Sicherheit hat als Menschen, die wegen der Pflege eines Angehörigen ihre Berufstätigkeit unterbrechen müssen.“ Die Pflege älterer Menschen müsse in ihrer enormen gesellschaftlichen Bedeutung endlich anerkannt und gewürdigt werden. „Es kann nicht sein, dass pflegende Angehörige deutlich schlechter gestellt werden als junge Eltern.“

Das Konzept des Paritätischen sieht einen verbindlichen Rechtsanspruch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf eine drei Jahre befristete Familienpflegezeit vor. Eine Einwilligung des Arbeitgebers ist nicht erforderlich. Die Höhe der Lohnersatzleistung beträgt wie beim Elterngeld im Regelfall 65 Prozent des letzten Nettoeinkommens, höchstens jedoch 1.800 Euro. Nach einer Modellrechnung der Paritätischen Forschungsstelle liegen die zusätzlichen Kosten für die Einführung des Familienpflegegeldes bei rund 2,4 Milliarden Euro pro Jahr.

Derzeit werden rund 1,6 Millionen Pflegebedürftige ambulant zu Hause betreut. Nach Berechnungen des Paritätischen wären rund 1 Million Angehörige berechtigt, die neue Leistung in Anspruch zu nehmen.

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Marcel Kabel

Referat Altenhilfe, Gesundheit und Selbsthilfe
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Marcel Kabel

stellv. Landesgeschäftsführer | Referent Altenhilfe und Pflege

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