07.04.2017
Die SPD- und CDU/CSU-Bundestagsfraktionen haben sich scheinbar auf einen Kompromissvorschlag zur Ausgestaltung des Pflegeberufsgesetzes verständigt. Nach zwei Jahren generalistischer Lehre sollen die Auszubildenden entscheiden, ob sie das dritte Ausbildungsjahr mit der generalistischen Lehre mit bereichsspezifischer Schwerpunktsetzung (Alten-, Kinderkranken- oder Krankenpflege) fortsetzen oder dieses komplett spezialisiert absolvieren wollen. Für die Variante der Spezialisierung steht der Bereich der Kinderkrankenpflege oder der Altenpflege zur Wahl, verbunden mit dem Abschluss als Altenpfleger/in oder Kinderkrankenpfleger/in. Einen Einzelabschluss in der Krankenpflege wird es künftig nicht mehr geben.
Die SPD- und CDU/CSU-Bundestagsfraktionen haben sich scheinbar auf einen Kompromissvorschlag zur Ausgestaltung des Pflegeberufsgesetzes verständigt. Nach zwei Jahren generalistischer Lehre sollen die Auszubildenden entscheiden, ob sie das dritte Ausbildungsjahr mit der generalistischen Lehre mit bereichsspezifischer Schwerpunktsetzung (Alten-, Kinderkranken- oder Krankenpflege) fortsetzen oder dieses komplett spezialisiert absolvieren wollen. Für die Variante der Spezialisierung steht der Bereich der Kinderkrankenpflege oder der Altenpflege zur Wahl, verbunden mit dem Abschluss als Altenpfleger/in oder Kinderkrankenpfleger/in. Einen Einzelabschluss in der Krankenpflege wird es künftig nicht mehr geben.
Sechs Jahre nach Beginn der neuen Ausbildung erfolgt durch die zuständigen Bundesministerien eine Auswertung der Anzahl der separaten Abschlüsse in der Altenpflege- und Kinderkrankenpflegeausbildung sowie der generalistischen Ausbildung mit Vertiefung in der Alten- und Kinderkrankenpflege. Haben mehr als 50 Prozent den generalistischen Abschluss mit dem entsprechenden Schwerpunkt gewählt, sollen die eigenständigen Berufsabschlüsse auslaufen und nicht mehr weitergeführt werden. Über die Abschaffung oder die Beibehaltung entscheidet der Deutsche Bundestag.
Die Finanzierung aller Ausbildungswege erfolgt unterschiedslos über einen gemeinsamen Ausbildungsfonds. Die Neuregelungen sollen nach unserem Kenntnisstand ab 2019/2020 gelten.
Mitteilung der SPD-Bundestagsfraktion
Für Rückfragen:
Marcel Kabel
Referat Altenhilfe und Pflege
Telefon: 0391- 6293 508
Fax: 0391 - 6293 433
e-mail: mkabel(at)paritaet-lsa.de
Marcel Kabel
stellv. Landesgeschäftsführer | Referent Altenhilfe und Pflege
Telefon 0391 | 62 93 508
Fax 0391 | 62 93 596 508
E-Mail mkabel(at)paritaet-lsa.de