Pflegestärkungsgesetz II passiert Bundesrat

21.12.2015

Im Rahmen der 940. Sitzung des Bundesrates am 18. Dezember 2015 wurde das Zweite Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz - PSG II) abschließend beraten. Das am 13. November vom Bundestag beschlossene Gesetz war zudem nicht zustimmungspflichtig.

Im Rahmen der 940. Sitzung des Bundesrates am 18. Dezember 2015 wurde das Zweite Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz - PSG II) abschließend beraten. Das am 13. November vom Bundestag beschlossene Gesetz war zudem nicht zustimmungspflichtig.

Das Gesetz tritt zum 01.01.2016 in Kraft. Der Pflegebedürftigkeitsbegriff und sämtliche damit verbundene leistungsrechtliche Änderungen, Begriffsbestimmungen und Neuordnungen treten zum 01.01.2017 in Kraft.

Weitere Informationen zum Pflegestärkungsgesetz II sind auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit zu finden.

http://www.bmg.bund.de/ministerium/meldungen/2015/psg-ii-bt-verabschiedung.html

Mitglieder des PARITÄTISCHEN Sachsen-Anhalt erhalten umfängliche Informationen zum Pflegestärkungsgesetz II sowie zur Umsetzung in den verbandlichen Fachinformationen, Trägerversammlungen sowie in den einschlägigen Arbeitsgruppen des Verbandes.

 

Für Rückfragen:

Marcel Kabel

Referat Altenhilfe und Pflege
Telefon: 0391- 6293 508
Fax: 0391 - 6293 433
e-mail: mkabel(at)paritaet-lsa.de

Marcel Kabel

stellv. Landesgeschäftsführer | Referent Altenhilfe und Pflege

Telefon   0391 | 62 93 508
Fax        0391 | 62 93 596 508
E-Mail    mkabel(at)paritaet-lsa.de