Konzertierte Aktion Pflege: Paritätischer fordert Begrenzung der finanziellen Eigenanteile Pflegebedürftiger

03.07.2018

Der Paritätische Gesamtverband hat mit einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf die Ankündigung der Konzertierten Aktion Pflege reagiert. Dabei wird darauf hingewiesen, dass ein wirksames und tragfähiges Gesamtkonzept zur Behebung des Pflegenotstands dabei zwingend auch eine Reform der Pflegefinanzierung beinhalten müsse.

Nachdem das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 26. Juni 2018 den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz – PpSG) vorgelegt hatte, wurde am heutigen Tag von der Bundesregierung die „Konzertierte Aktion Pflege“ gestartet.

Die gemeinsame Initiative des Bundesgesundheitsministeriums, des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurde in Berlin durch die zuständigen MinisterInnen vorgestellt. Im Kern der „Konzertierten Aktion“ geht es um die kurzfristige Erarbeitung von Maßnahmen, welche die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften spürbar verbessern, die Pflegekräfte entlasten und die Ausbildung in der Pflege stärken sollen.

Geplant ist, dass im Rahmen von fünf Arbeitsgruppen binnen eines Jahres konkrete Maßnahmen erarbeitet werden, die den Themenfeldern „Ausbildung und Qualifizierung“, „Personalmanagement, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung“, „Innovative Versorgungsansätze und Digitalisierung“, „Pflegekräfte aus dem Ausland“ und „Entlohnungsbedingungen in der Pflege“ zuzuordnen sind.  Zu diesen geplanten Maßnahmen gehört unter anderem der Versuch, einen allgemeinverbindlichen Flächentarifvertrag Pflege sowie eine befristete Aufenthaltserlaubnis zur Jobsuche für Pflegekräfte aus dem Ausland umzusetzen.

Der Paritätische Gesamtverband hat mit einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf die Ankündigung der Konzertierten Aktion Pflege reagiert. Dabei wird darauf hingewiesen, dass ein wirksames und tragfähiges Gesamtkonzept zur Behebung des Pflegenotstands dabei zwingend auch eine Reform der Pflegefinanzierung beinhalten müsse. Anderenfalls drohe eine weitere unzumutbare finanzielle Belastung Pflegebedürftiger. Konkret schlägt der Paritätische eine Deckelung der Eigenanteile vor und fordert, dass künftig 85 Prozent der pflegebedingten Kosten von der Pflegeversicherung übernommen werden.

Klar sei, dass insgesamt deutlich mehr finanzielle Mittel notwendig seien, um die erforderlichen Reformen zu finanzieren. Es müsse sichergestellt werden, dass es am Ende nicht die Pflegebedürftigen, ihre Angehörigen und die Sozialhilfeträger seien, auf die die zusätzlichen Kosten zukommen. Jeder Sechste, der Pflege erhält, sei inzwischen auf entsprechende Leistungen der „Hilfe zur Pflege“ aus der Sozialhilfe angewiesen, in vollstationären  Pflegeeinrichtungen ist es sogar fast jeder Dritte, betont der Paritätische in dem Brief, der wortgleich auch dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesministeriums für Arbeit und Soziales übersandt wurde. „Gute Pflege darf nicht länger Armutsrisiko sein. Die Pflegefinanzierung muss komplett umgekrempelt werden“, fordert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

Zudem plädiert der Paritätische für eine verbindliche Übernahme der Investitionskosten durch die Länder. Schließlich fordert der Verband, dass die Finanzierung der Behandlungspflege in stationären Einrichtungen endlich durch die Krankenkassen erfolgen müsse. Allein dies würde die Pflegeversicherung um drei Milliarden Euro entlasten. Mittelfristig sei der Ausbau der Pflegeversicherung zu einer solidarischen Bürgerversicherung erforderlich, bei der alle Einkommensarten berücksichtigt werden sollen.

 

Marcel Kabel

stellv. Landesgeschäftsführer | Referent Altenhilfe und Pflege

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