13.11.2015
Am heutigen 13. November 2015 hat der Bundestag nach 2. und 3. Lesung das „Zweite Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (Zweites Pflegestärkungsgesetz) beschlossen. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.
Am heutigen 13. November 2015 hat der Bundestag nach 2. und 3. Lesung das „Zweite Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (Zweites Pflegestärkungsgesetz) beschlossen. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.
Mit dem Pflegestärkungsgesetz II steht dem Pflegebereich die größte Reform nach Einführung der Pflegeversicherung 1995 bevor. Kern des Gesetzes ist vor allem die Etablierung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes zum 01.01.2017, in deren Folge die bisherigen Pflegestufen durch fünf Pflegegrade abgelöst werden.
Mit den kurz vor der heutigen Befassung des Bundestages durch den Gesundheitsausschuss eingebrachten Änderungsanträgen wurden noch mehrere Korrekturen am bisherigen Gesetzentwurf vorgenommen.
Weitere Informationen zum Pflegestärkungsgesetz II sind auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit zu finden.
http://www.bmg.bund.de/ministerium/meldungen/2015/psg-ii-bt-verabschiedung.html
Mitglieder des PARITÄTISCHEN Sachsen-Anhalt erhalten umfängliche Informationen zum beschlossenen Pflegestärkungsgesetz II sowie zur Umsetzung in den verbandlichen Fachinformationen, Trägerversammlungen sowie in den einschlägigen Arbeitsgruppen des Verbandes.
Für Rückfragen:
Marcel Kabel
Referat Altenhilfe und Pflege
Telefon: 0391- 6293 508
Fax: 0391 - 6293 433
e-mail: mkabel(at)paritaet-lsa.de
Marcel Kabel
stellv. Landesgeschäftsführer | Referent Altenhilfe und Pflege
Telefon 0391 | 62 93 508
Fax 0391 | 62 93 596 508
E-Mail mkabel(at)paritaet-lsa.de