Trägerversammlungen

Die Trägerversammlungen (TVen) haben den Status eines Fachgremiums mit einer eigenen Geschäftsordnung. Sie sind Untergliederungen des Paritätischen Sachsen-Anhalt ohne eigene Rechtsfähigkeit. 

Aufgaben

  • die generellen Interessen der Mitglieder bei den Verhandlungen nach SGB V, SGB VIII, SGB XI und SGB XII vertreten; 
  • die gegenseitige Information, Austausch und fachpolitische Diskussion fördern, 
  • gemeinsame Positionen verhandeln/unterschiedliche Positionen offen legen.

 Trägerversammlungen im Paritätischen Sachsen-Anhalt:

  • TV Altenhilfe und Pflege, SGB XI, SGB V, SGB XII
  • TV Hilfen für Menschen mit Beeinträchtigungen, SGB XII
  • TV Hilfen zur Erziehung, SGB VIII
  • TV frühkindliche Bildung (Kitas und Horte), SGB VIII
  • TV Schwangerenberatungsstellen

Alle Mitglieder des Paritätischen, die Träger von ambulanten, teilstationären und/oder stationären entgeltfinanzierten Einrichtungen sind, erwerben mit der Mitgliedschaft im Paritätischen gleichzeitig die stimmberechtigte Mitgliedschaft in einer Trägerversammlung. Die einzelnen Mitglieder der Trägerversammlungen haben das Recht auf zeitnahe Informationen sowie auf Anhörung. 

 

Gremien der Trägerversammlung


Steuerungsgruppen

Jede Trägerversammlung wählt eine Steuerungsgruppe, der angehören

  • die/der verantwortliche/r Referent*in
  • Referat Recht und Finanzierung
  • Referat Betriebswirtschaft und Finanzierung
  • bis zu sieben Mitglieder der Trägerversammlung   

Aufgaben

  • Themen benennen, aufgreifen und konstruktiv bearbeiten
  • die innerverbandliche, fachpolitische Diskussion mit dem Ziel leiten, gemeinsame Positionen zu finden und zugleich differierende Interessenlagen und Meinungen deutlich machen,
  • Trägerversammlungen vor- und nachbereiten (Tagesordnung vorbereiten und Beschlussvorschläge erarbeiten)
  • Aufträge an Facharbeitsgruppen erteilen und Ergebnisse diskutieren

Facharbeitsgruppen

Zu Fragen der Finanzierung, zu Konzepten und Qualitätsentwicklung können Facharbeitsgruppen sowie adhoc-Arbeitsgruppen gebildet werden, deren Themen durch die Steuerungsgruppe der Trägerversammlung oder die Paritätischen Qualitätsgemeinschaften (PQG) bestimmt werden.    


Arbeitskreise

Arbeitskreise haben den Status von Fachgremien ohne eigene Geschäftsordnung. Arbeitskreise beraten zu speziellen Handlungsfeldern und Themen und dienen als Forum für den Erfahrungsaustausch. Bei Bedarf können von mehreren in einem speziellen Handlungsfeld tätigen Mitgliedsorganisationen adhoc-Arbeitskreise gebildet werden. 

Derzeit sind folgende Arbeitskreise aktiv:   

  • Frühförderung
  • Jugendhilfe, Schule, Schulsozialarbeit (verbandsübergreifend) 
  • Migration
  • Schuldnerberatung
  • Selbsthilfekontaktstellen (verbandsübergreifend)
  • Selbsthilfeforum (verbandsübergreifend)