Kreisgruppen / -beiräte
sind regionale Untergliederungen des Paritätischen Sachsen-Anhalt. Sie erfüllen die Aufgaben des Verbandes nach den Vorschriften der Satzung (§2) in der Regel in ihrem Landkreis bzw. ihrer kreisfreien Stadt.
Zu den Aufgaben der Kreisgruppen gehören insbesondere:
- die regionale Vertretung des Paritätischen gegenüber Behörden, Verbänden und in der Öffentlichkeit;
- die Mitarbeit in den regionalen Arbeitsgemeinschaften der Wohlfahrtsver -bände und in behördlichen Ausschüssen sowie Arbeitsgemeinschaften;
- die Durchführung gemeinsamer Aktionen und die Vernetzung und Koordinierung der Arbeit der Mitglieder;
- die Öffentlichkeitsarbeit;
- die Einwerbung von Spenden, öffentlichen und privaten Zuschüssen;
- Förderung und strukturelle Unterstützung von freiwilligen bürgerschaftlichem Engagement und Selbsthilfe.
Die Kreisgruppen haben keine eigene Rechtsform. Sie handeln gemäß der Beschlüsse des Vorstandes sowie der Kreisgruppenordnung.
Die im Bereich der Kreisgruppe ansässigen Mitgliedern bzw. deren rechtlich unselbstständigen Untergliederungen und die fördernden Einzelmitgliedern bilden die Kreisgruppenversammlung. Sie berät im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der Verbandsorgane über die verbandliche Politik auf der kommunalen Ebene. Sie beschließt die Umsetzung durch den/die Regionalleiter*in oder kompetente Vertreter*innen und Vertreter der Kreisgruppe.
Die Kreisgruppenversammlung wählt aus ihrer Mitte für die Dauer von vier Jahren den Kreisgruppenbeirat - eine/n Beiratsvorsitzende/n, deren/dessen Stellvertreter*in und bis zu sieben Beiratsmitglieder, der den/die Regionalleiter*in berät und auf eine gute Zusammenarbeit mit der Regionalleitung sowie auf eine einheitliche Vertretung der Mitgliedsorganisationen nach außen hinwirkt.