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Verlauf: Fachinfo >> Kinder- und Jugendhilfe

Gemeinsame Empfehlungen für die Heranziehung zu den Kosten nach § 90 ff. SGB VIII


Junge Menschen und ihre Eltern sind unter bestimmten in § 90 ff SGB VIII
genannten Voraussetzungen an den Kosten der beantragten bzw.  veranlaßten
Maßnahmen zu beteiligen.


Seit mehreren Jahren gibt eine Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter der
Länder und zahlreicher Landesjugendämter Hinweise dazu heraus, die
"Gemeinsamen Empfehlungen zur Heranziehung zu den Kosten nach §§ 90 ff.
SGB VIII". Diese sind nunmehr im April 2010 erneut überarbeitet worden
(Stand: 01.04.2010).

Die Empfehlungen sind in der entsprechenden PDF Datei einzusehen.


Für Rückfragen steht Ihnen das Grundsatzreferat Kinder- und Jugendhilfe zur Verfügung.


Siegfried Hutsch
Grundsatzreferat Kinder- und Jugendhilfe
Telefon: 0391-6293 335
Fax: 0391-6293433
e-mail: shutsch@mdlv.paritaet.org 

 

Gemeinsame Empfehlungen für die Heranziehung zu den Kosten nach §§ 90 ff. SGB VIII
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Der PARITÄTISCHE Sachsen-Anhalt