Weg frei für Mindestlohn in der Pflegebranche
Nach sechsmonatiger Beratung hatte sich die Kommission zur Festlegung eines Mindestlohns in der Pflegebranche am 25. März 2010 einstimmig auf eine Lohnuntergrenze für Pflegehilfskräfte geeinigt. Voraussichtlich ab dem 1. August 2010 soll diese 8,50 Euro in den alten und 7,50 Euro in den neuen Bundesländern betragen. Die vereinbarten Beträge sollen in zwei Stufen zum 1. Januar 2012 und zum 1. Juli 2013 noch einmal um jeweils 25 Cent angehoben werden. Dann beträgt der Verdienst in den neuen Bundesländern mindestens 8 Euro, in den alten Bundesländern 9 Euro je Stunde. Basis des Verfahrens ist das von der Großen Koalition neu gefasste Arbeitnehmer-Entsendegesetz.
Zuletzt war die Umsetzung des Mindestlohns aufgrund von Koalitionsstreitigkeiten ins Stocken geraten: Nachdem Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) eine schnelle Umsetzung angekündigt hatte, begegnete das von Rainer Brüderle (FDP) geführte Wirtschaftsministerium diesem Plan mit einem Leitungsvorbehalt und strebte eine Befassung des Kabinetts mit der Thematik sowie eine Befristung der Regelung bis 2011 an.
Hintergrund des Konflikts: Der Argumentation der Pflege-Branchenvertreter, dass in einem sensiblen Berufsfeld wie der Pflege angemessene Löhne gezahlt werden müssen und der Lohndruck mit der Öffnung des deutschen Arbeitsmarkts für Arbeitskräfte aus Osteuropa 2011 weiter steigen werde, trat das Wirtschaftsministerium mit der Auffassung gegenüber, die Schattenseite des Mindestlohns – Kostensteigerungen für den Pflegesektor – werden zu weit ausgeblendet.
Nach Verhandlungen zwischen beiden Ministerien ist nun im Rahmen eines Kompromisses der Weg frei für einen längerfristig gesetzlichen Mindestlohn für Pflegehilfskräfte. Die erzielte Einigung basiert auf der Befristung der Regelung zunächst bis Ende 2014.
Zu beachten ist jedoch, dass auch der Pflegemindestlohn unter die Vereinbarung der Koalition fällt, alle Mindestlöhne bis Ende 2011 zu überprüfen und dann über Fortbestand oder Aufhebung bestehender Regelungen hinsichtlich von Lohnuntergrenzen zu entscheiden.



