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Verlauf: Fachinfo >> Fördermittel

Förderung aus Mitteln der Deutschen Behindertenhilfe - Aktion Mensch e.V. - Richtlinienänderung ab 01. Januar 2010

 

Die Deutsche Behindertenhilfe – Aktion Mensch e.V. (Aktion Mensch) hat im Dezember 2009 neue Förderrichtlinien beschlossen, die zum 01.01.2010 in Kraft getreten sind. Mit der Überarbeitung der bisherigen Richtlinien verfolgt Aktion Mensch zum einen eine Neuausrichtung der Förderung, um die konzeptionelle Weiterentwicklung der Behindertenhilfe und innovative Ansätze freier Trägern noch wirksamer als bisher unterstützen zu können. Zum anderen reagiert Aktion Mensch auf das tendenziell weiterhin steigende Antragsvolumen insbesondere im Bereich der Investitionsförderung für Wohneinrichtungen.

Betroffen von der zum 01. Januar 2010 in Kraft getretenen Richtlinienänderung sind bereits sämtliche Anträge, die zur Förderung von Investitionen für Wohneinrichtungen ab dem 28. August 2009 gestellt worden sind (siehe Schreiben zur Übergangsregelung durch Aktion Mensch vom 28. August 2009). Anträge, die ab diesem Zeitpunkt eingereicht worden sind, werden rückwirkend nach den neuen Förderrichtlinien durch Aktion Mensch geprüft und daher zur Überarbeitung an die Antragsteller zurückgereicht.

Im Wesentlichen ergeben sich folgende Änderungen:

1. Investitionen im Bereich „Wohnen“ werden nur noch mit einem Zuschuss bis zu
    110.000,00 € oder einem Zinszuschuss auf ein Kapitalmarktdarlehen von bis zu
    600.000,00 € gefördert.

2. Die Zuschüsse für die Anschaffung von Fahrzeugen wurden von 80 % auf 70 %
    reduziert.

3. Starthilfen werden nicht mehr über einen Zeitraum von 5 Jahren, sondern nur
    noch über einen Zeitraum von 4 Jahren gefördert. Die Fördersätze betragen
    80 % für das 1., 70 % für das 2., 60 % für das 3. und 50 % für das 4. Jahr.
    Voraussetzung für die Bewilligung des 4. Jahres ist eine verbindliche Erklärung
    des Trägers, dass er das geförderte Konzept mit dem Personalbestand des
    letzten Förderjahres für mindestens 3 Jahre weiterführt. Außerdem muss mit
    dem Förderantrag für das 4. Jahr eine ausgeglichene
    Einnahmen-/Ausgabenrechnung für das 3. Jahr eingereicht werden. Wird der
    Dienst nach auslaufender Förderung nicht entsprechend der abgegebenen
    Erklärung weitergeführt, ist der Träger zur Rückzahlung des Zuschusses für das
    letzte Förderjahr verpflichtet. Der Höchstzuschuss beträgt inklusive Verwaltungs-
    kostenpauschale 250.000,00 € für die gesamte Laufzeit von 4 Jahren. Gefördert
    werden weiterhin Personalkosten für bis zu 1,5 Stellen. Honorarkosten sind nicht
    mehr förderfähig. Auch für die einzelnen Förderjahre gelten Höchstgrenzen: 1.
    Jahr maximal 64.102,00 €, für das 2. Jahr maximal 56.090,00 €, für das 3. Jahr
    maximal 48.077,00 € für das 4. Jahr 40.064,00 € jeweils zuzüglich Verwaltungs-
    kostenpauschale.
    Diese jährlichen Förderhöchstsummen werden bei Antragstellern mit weniger als
    1,5 Personalstellen entsprechend anteilig ermittelt.
    Diese Grundsätze gelten für alle Starthilfevorhaben, für die nach dem
    31.12.2009 ein Antrag für das 1. Förderjahr gestellt wird.
    Sie haben aber auch Auswirkungen auf Starthilfevorgänge, für die ab dem
    01.01.2010 ein letztes Förderjahr beantragt wird. Auch für diese Anträge gilt,
    dass eine verbindliche Erklärung abzugeben ist, dass das geförderte Konzept
    mit dem Personalbestand des letzten Jahres mindestens 3 Jahre nach Ende der
    Förderung weitergeführt wird und dass mindestens eine vereinfachte
    Einnahmen-/Ausgabenrechnung für die Starthilfe vorgelegt werden muss.

4. Bei Bildungsmaßnahmen darf die Summe der Pauschalen für sämtliche innerhalb
    eines Jahres beantragten Bildungsmaßnahmen je Antragsteller die
    Förderhöchstsumme von 250.000,00 € nicht überschreiten.
    Bildungsmaßnahmen, deren Pauschalen insgesamt unterhalb von 1.000,00 €
    liegen, werden nicht mehr gefördert.

5. Die Förderung „dieGesellschafter.de“ wird auch im Jahr 2010 fortgeführt.

6. Aktion Mensch hat außerdem beschlossen, Antragstellern für die Ergänzung bzw.
    Überarbeitung gestellter Anträge Ausschlussfristen zu setzen. Hierzu werden Sie
    gesondert informiert.

Die Förderrichtlinien wurden insgesamt überarbeitet und neu gefasst. Dadurch sollen die Vorgaben und Förderbedingungen für Antragsteller transparenter und nachvollziehbarer werden. Die verschiedenen Förderbereiche werden in einer gesonderten Fördertabelle dargestellt. Neu ist, dass ab dem 01.01.2010 nach der Bewilligung ein schriftlicher Fördervertrag zwischen der Aktion Mensch und der antragstellenden Organisation geschlossen wird. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten beider Seiten nach der Bewilligung, wobei die Möglichkeiten der Aktion Mensch, Zuschüsse ganz oder teilweise zurückzufordern, deutlich erweitert werden.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den neuen Förderrichtlinien, der Fördertabelle, sowie den Merkblätter, die Sie, genauso wie den Text des Fördervertrages, auf der Homepage von Aktion Mensch www.aktion-mensch.de herunterladen können.

Für Rückfragen als auch zur Beratung steht Ihnen Sabine Mantei, Tel. 0391-6293304, gern zur Verfügung.

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