Koalitionsvertrag der Bundesregierung zur Arbeitsmarktpolitik, Neuorganisation der Grundsicherungsträger
Nachdem vor 2 Jahren das Bundesverfassungsgericht das Modell der ARGEN für verfassungswidrig erklärt hat, ist jetzt eine sog. „getrennte Aufgabenwahrnehmung“ geplant.
Neuorganisation SGB II:
Kommunen und Bundesagentur für Arbeit sollen die Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in getrennter Aufgabenwahrnehmung durchführen. Die bestehenden Optionskommunen sollen weiter fortbestehen können.
Getrennte Aufgabenwahrnehmung bedeutet für die materielle Leistungsgewährung im SGB II: die BA gewährt das ALG II, die Kommune gewährt die Wohnunterkunftskosten. Für die Gewährung von Eingliederungsleistungen heißt das: die BA verantwortet künftig Beratung, Qualifizierung, Arbeitsvermittlung und Beschäftigungsmaßnahmen. Die BA muss sich also zukünftig allein um die Betreuung der Langzeitarbeitslosen mit Vermittlungs-hemmnissen kümmern- auf diesem Gebiet hatten bis dato vor allem die Kommunen Erfahrungen.
Die BA ist zukünftig alleine für die Zuordnung der Kunden verantwortlich und verantwortet damit die Feststellung der Erwerbsfähigkeit. Damit entscheidet sie, ob ein Hilfesuchender in die alleinige Kostenträgerschaft der Kommune (nicht erwerbsfähig, SGB XII) oder dem SGB II zugeordnet wird.
Es muss geklärt werden, ob beide Behörden sanktionieren dürfen.
Der PARITÄTISCHE lehnt eine getrennte Aufgabenwahrnehmung strikt ab. Damit würde das Prinzip „Hilfen aus einer Hand“ und somit das einzige positive Kernstück der Hartz IV- Reform auf Kosten der Betroffenen zurückgegeben. Es besteht die Gefahr, dass die Betroffenen doppelte Behördengänge machen müssen, unterschiedliche Bescheide erhalten und sich der Verwaltungsaufwand drastisch erhöht.
Eine Stellungnahme der LAG Arbeit Hessen gibt einen guten Überblick zu dem möglichen Konsequenzen der getrennten Aufgabenwahrnehmung für die Betroffenen.
Arbeitsmarktpolitik allgemein:
Die BA wird einer Aufgabenkritik unterworfen, Aufgaben und Strukturen grundsätzlich überprüft. Die Arbeitsmarktinstrumente werden auf den Prüstand gestellt, die Vielzahl soll reduziert werden. Der Ermessensspielraum vor Ort soll erweitert werden. Auch für Arbeitsuchende mit Vermittlungshemmnissen soll die Maßgabe einer raschen Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gelten.
Die Koalition möchte die Voraussetzungen dafür schaffen, dass neue Lösungsansätze wie z.B. die „Bürgerarbeit“ ab Beginn der Arbeitslosigkeit erprobt werden können. Das Prinzip „Fördern und Fordern“ bleibt Maßstab des Handelns.
Es ist ungeklärt, was mit dem Kommunalkombi und anderen Formen der öffentlich geförderten Beschäftigung im Verhältnis zur „Bürgerarbeit geschehen soll.
Für die Jugendsozialarbeit wurden folgende Aussagen getroffen:
Angestrebt wird eine Flexibilisierung und Modularisierung in der dualen Ausbildung unter Wahrung des Berufsprinzips, eine besondere Rolle sollen überbetriebliche Berufs-bildungsstätten spielen.
Weiterhin hat sich die Koalition vorgenommen das Übergangssystem Schule- Ausbildung-Beruf neu zu strukturieren und dabei effizienter zu gestalten. Dies soll auch mit Hilfe von Ausbildungsbausteinen geschehen, die dann auf die Ausbildung angerechnet werden können.
Die bestehenden Schnittstellenprobleme zwischen der Jugendhilfe und anderen Hilfesystemen z.B. dem SGB II und III sollen abgebaut werden.
Der PARITÄTISCHE hat gemeinsam mit den anderen Verbänden ein konkretes Positionspapier erarbeitet, das Möglichkeiten der Klärung von Schnittstellen aufzeigt und im Vorfeld der Koalitionsverhandlungen breit in den Regierungsfraktionen gestreut wurde.
Für Rückfragen:
Antje Ludwig
Referentin Vorstand/Geschäftsführung
Telefon: 0391- 6293 505
Fax: 0391 - 6293 444
e-mail: aludwig@mdlv.paritaet.org
Stellungnahme LAG Arbeit Hessen zu getrennter Aufgabenwahrnehmung
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