Pressemitteilung: Der Paritätische fordert ein Bundesteilhabegesetz, das seinen Namen wirklich verdient!

21.09.2016

Bundesteilhabegesetz: Ja – aber SO NICHT! Sie sparen schon lange für Ihren Traumurlaub? Prima. Aber so viel, wie der Urlaub kostet, dürfen Sie gar nicht auf Ihrem Konto haben. Sie sagen: Das ist ja unerhört! Gibt’s nicht? Gibt es doch. Menschen mit Beeinträchtigungen wird einiges zugemutet, wenn das neue Bundesteilhabegesetz in Kraft tritt. Deshalb sagen wir: So nicht!

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) soll die Lebenssituation von Menschen mit Beeinträchtigungen verbessern. Versprochen wurde die Abkehr vom bisherigen „Fürsorgesystem“ hin zu einem „modernen Teilhaberecht“.

Am 22. und 23. September wird nun im Bundestag und Bundesrat der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Bundesteilhabegesetz erstmals beraten.

In Verbindung mit der ebenfalls geplanten Pflegereform wird das BTHG allerdings massive Auswirkungen auf die Situation von Menschen mit Beeinträchtigungen haben. Leider werden die Versprechen auf Teilhabe und Selbstbestimmung mit dem Bundesteilhabegesetz nicht erfüllt. Im Gegenteil: Der Protest von Betroffenen, Fach- und Wohlfahrtsverbänden ist groß.

Der PARITÄTISCHE bringt mit seiner Aktion „BTHG – So NICHT!“ seit Monaten seinen Protest zum Ausdruck (www.der-paritaetische.de/bthg).

Der jetzige Entwurf bringt einige Verbesserungen für wenige, aber behindert Teilhabe für viele, auch für Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt. 

Der PARITÄTISCHE fordert deshalb die Überarbeitung des Gesetzesentwurfs. Wir wollen Teilhabe statt Ausgrenzung, Selbstbestimmung statt Fremdbestimmung. Die Zeit ist reif für ein Bundesteilhabegesetz, das den Namen verdient und die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention wirklich erfüllt. 

Weitere Informationen entnehmen Sie der Pressemitteilung, die hier als Download zur Verfügung steht.

Pressemitteilung des PARITÄTISCHEN – BTHG – So NICHT!

 

Darüber hinaus gibt ein Flyer des Verbandes zu unserer Protestaktion „BTHG – So NICHT!“ einen kurzen und knappen Einblick, was die Kritikpunkte zum Gesetzesentwurf sind und welche Auswirkungen zu befürchten sind. Den Flyer finden Sie hier als Download.

Flyer des PARITÄTISCHEN – BTHG – So NICHT!

 

Ein 2-seitiges Papier des PARITÄTISCHEN gibt Grundinformationen zum geplanten Bundesteilhabegesetz, das Dokument finden Sie hier ebenfalls als Download.

Grundinformationen des PARITÄTISCHEN zum BTHG

Für Rückfragen:

Ralf Hattermann

Referent Hilfen für Menschen mit Beeinträchtigungen
Telefon: 0391 – 6293 533
Fax: 0391 – 6293 433
E-mail: rhattermann(at)paritaet-lsa.de

Ralf Hattermann

Referent Teilhabe für Menschen mit Beeinträchtigungen

Telefon   0391 | 62 93 533
Fax        0391 | 62 93 596 533
Handy    0151 | 16 26 67 35
E-Mail    rhattermann(at)paritaet-lsa.de