Personenzentrierter Ansatz für Menschen mit Beeinträchtigungen

10.01.2018

Der Weg zur Personenzentrierung wird kein leichter sein, geht es doch um einen radikal veränderten Blick auf die Unterstützungssysteme für Menschen mit Beeinträchtigungen.

Beim personenzentrierten Ansatz geht es darum, mit dem oder der Leistungsberechtigten gemeinsam den individuellen Unterstützungsbedarf festzustellen und dann ein passendes Unterstützungspaket zu organisieren, möglichst im bekannten Lebensumfeld (Sozialraum) und unter möglichst „normalen“ Bedingungen, wie sie für alle Bürger*innen gelten. Soweit die Theorie.

Mit dem jahrelangen ASMK Prozess und dem Bundesteilhabegesetz wurde von Seiten von Verbänden, Interessensvertretungen und von Menschen mit Beeinträchtigungen die Hoffnung verknüpft, dass die Absichtserklärung der Bundesregierung „Leistungen sollen nicht länger institutionenzentriert, sondern personenzentriert bereit gestellt werden“ gesetzlich verankert und mit entsprechenden Maßnahmen, Verfahren und Instrumenten (und finanziellen Ressourcen) ausgestattet wird. Das Bundesteilhabegesetz legt entsprechende Grundlagen in Form von Absichtserklärungen. Ob das ausreicht ist fraglich.

Dieser Weg wird kein leichter sein, geht es doch um einen radikal veränderten Blick auf Menschen mit Beeinträchtigungen mit ihren individuellen Bedarfen und deren Anspruch auf eine personbezogene Unterstützung, ganz im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).

Rückblick: Artikel zum Thema Personzentrierung im Paritätischen Rundbrief "Blickpunkte"

Der Paritätische hat sich im Kontext der „Finanzierung sozialer Arbeit“ in seinem Rundbrief BLICKPUNKTE 01/2014 mit dem Personzentrierten Ansatz auseinandergesetzt. Weiterführende Informationen finden Sie in dem Artikel, der hier zum Download zur Verfügung steht.

Ralf Hattermann

Referent Teilhabe für Menschen mit Beeinträchtigungen

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