Der inklusive Sozialraum – das große Ziel?

08.03.2018

Sozialraumorientierung für Menschen mit Beeinträchtigungen ist keine Mode, sondern ein Trend. Dieser Trend beschreibt ein fachliches und gesellschaftliches Konzept, das gemeinsam mit Selbstbestimmung und Teilhabe gesehen werden muss. Sozialraumorientierung findet auch seinen Niederschlag in den neuen gesetzlichen Regelungen des Bundesteilhabegesetzes.

Im Bereich der Arbeit für Menschen mit Beeinträchtigungen sprechen wir seit Jahren von der Notwendigkeit, die Unterstützungssysteme auf den Sozialraum auszurichten. Das Eckpunktepapier des Deutschen Vereins zur Sozialraumorientierung (vgl. Deutscher Verein […] 2011: Eckpunkte des Deutschen Vereins für einen inklusiven Sozialraum) hat hier neben anderen Papieren und Positionen, wie z. B. auch vom Paritätischen Gesamtverband, eine fundierte Basis zur Entwicklung eines inklusiven Sozialraums gelegt. Diese Richtungsweisung auf den Sozialraum wird untersetzt durch Absichtserklärungen zur De-Institutionalisierung, zur Personzentrierung und dem übergeordneten Ziel, den Weg in eine inklusive Gesellschaft zu beschreiten. Dabei sind wir in den letzten Jahren verstärkt an einen Punkt gekommen, wo Begriffe wie „Inklusion“ und „Sozialraumorientierung“ gesellschafts- und sozialpolitisch inflationär gebraucht werden. Gleichermaßen sind diese Entwicklungen punktuell längst angekommen auf der Seite der Sozialwirtschaft, der freien Wohlfahrtspflege inklusive den Leistungserbringern in der Eingliederungshilfe.
    
Die Sozialraumorientierung soll mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) verstärkt in den Fokus rücken. Dabei können wir uns mit Sicherheit nicht ausschließlich auf die heilenden Wirkungen des Sozialraumes und deren inklusive Ausgestaltung verlassen. Bisher fehlt gerade im politischen Raum ein gemeinsames Verständnis von Inklusion und sozialraumorientierter Arbeit. Erschwerend kommt hinzu, dass fachliche Überlegungen immer wieder auf Finanzierungsvorbehalte treffen. Das BTHG gibt trotz langjähriger und immer noch hörbarer Rufe leider keine bundeseinheitlichen Verfahren und Instrumenten her. Das wäre so wichtig, denn diese Rahmenbedingungen prägen in der Folge Lebensbedingungen, die über Lebensqualität entscheiden.

Fazit:
Der Sozialraum ist ein wichtiger Faktor bei der Schaffung und Verbesserung von Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Beeinträchtigungen. Der inklusive Sozialraum beschreibt zum einen den Weg, gleichzeitig ist es politisch ein großes Ziel. Ein Selbstläufer ist aber auch die Orientierung auf den Sozialraum keinesfalls. Dazu braucht es Ressourcen in den Kommunen und einen politischen Willen, der dafür die Bedingungen schafft.

Dieser Text basiert auf einen gleichnamigen Artikel, der in der Ausgabe 2/2017 des Paritätischen Rundbriefes „Blickpunkte“ veröffentlicht wurde (Seite 12-13).

Blickpunkte II/2017

Blickpunkte - alle Ausgaben

Ralf Hattermann

Referent Teilhabe für Menschen mit Beeinträchtigungen

Telefon   0391 | 62 93 533
Fax        0391 | 62 93 596 533
Handy    0151 | 16 26 67 35
E-Mail    rhattermann(at)paritaet-lsa.de