Bundesteilhabegesetz: Unser Protest hat viel bewegt!

23.12.2016

Das Bundesteilhabegesetz tritt am 1. Januar 2017 in Kraft – Zeit zum Innehalten für einen Rück- und Ausblick.

Das Bundesteilhabegesetz tritt am 1. Januar 2017 in Kraft – Zeit zum Innehalten für einen Rück- und Ausblick.

Der Einsatz der vergangenen Wochen hat sich gelohnt, denn im parlamentarischen Verfahren wurde gegenüber dem Regierungsentwurf deutlich nachgebessert. Auch wenn nicht alles, was an Verbesserungen gefordert wurde, umgesetzt worden ist, bleibt: Wesentliche Verschlechterungen für Menschen mit Behinderung und zum Teil für Leistungsanbieter wurden korrigiert. Allen Beteiligten war bewusst, dass nicht alle Forderungen der Menschen mit Behinderung erfüllt werden. Vielen geht das Gesetz nicht weit genug. Auf dem Weg zu gleichberechtigter Teilhabe für alle Menschen liegt noch immer ein großes Stück Strecke vor uns. Dennoch markiert das Bundesteilhabegesetz den Auftakt für tiefgreifende Veränderungen und einen längst fälligen Systemwechsel.

Der Paritätische hat von Anfang an gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen, Mitarbeiter*innen von Einrichtungen und mit anderen Verbänden ein Bundesteilhabegesetz gefordert, das seinen Namen verdient. Bis zuletzt haben wir uns gemeinsam für Nachbesserungen am Gesetzesentwurf eingesetzt. Unzählige Gespräche mit politisch Verantwortlichen und an die hunderttausend Postkarten an Bundessozialministerin Andrea Nahles, von denen einige aus Sachsen-Anhalt kamen, haben zur Aufklärung beigetragen. Als eine wesentliche Gesellschaftsgruppe sind Menschen mit Behinderungen selbst für ihre Rechte eingetreten, haben Politik aktiv selbst mitbestimmt und durch den Protest nicht nur ein Umdenken, sondern konkrete Veränderungen bewirkt. Die Proteste haben etwas bewegt. Sie sind ein eindrucksvolles Beispiel für Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe.

Zusammen mit den Verbänden der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen-Anhalt hat der PARITÄTISCHE mit seinen Aktivitäten gemeinsame Positionen und Forderungen mit den Sozialbehörden des Landes aufgestellt, die Einfluss auf die Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren gefunden haben. Erste Schritte der Ausgestaltung und Neuordnung der Eingliederungshilfe wurden also gemacht. Die Forderungen, Selbstbestimmung und Teilhabe im Sinne der Leitgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention umfassend weiterzuentwickeln, bleiben.

Der PARITÄTISCHE Gesamtverband hat ein Resümee zu den Protestaktionen zum BTHG - auch in einfacher Sprache - erstellt.  Damit wollen wir den Erfolg, aber auch das, was nicht erreicht wurde, für unsere Mitgliedsorganisationen kommunizieren.  Denn, Erfolg haben wir nicht immer. Ein besonderes Anliegen ist es jedoch, auch den Menschen mit Beeinträchtigungen zu vermitteln, dass sich Ihr Einsatz gelohnt hat.

Wir möchten uns bei allen Beteiligten für Ihre Unterstützung bedanken.  

Das Resümee des PARITÄTISCHEN zu den Protestaktionen zum BTHG sowie eine Zusammenfassung der Ergebnisse in Einfacher Sprache  finden Sie hier als Download. Vielen Dank an dieser Stelle den Kolleg*innen des Gesamtverbandes und den Kolleg*innen der Landesverbände Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bayern für Ihr Engagement bei der Erstellung des Resümees. 

Für Rückfragen:

Ralf Hattermann

Referent Hilfen für Menschen mit Beeinträchtigungen
Telefon: 0391 – 6293 533
Fax: 0391 – 6293 433
e-mail: rhattermann(at)paritaet-lsa.de

Ralf Hattermann

Referent Teilhabe für Menschen mit Beeinträchtigungen

Telefon   0391 | 62 93 533
Fax        0391 | 62 93 596 533
Handy    0151 | 16 26 67 35
E-Mail    rhattermann(at)paritaet-lsa.de