Eingliederungsleistungen nach SGB II – Entwicklung und Positionen nach der Instrumentenreform

01.09.2017

Die Instrumentenreform im SGB II und III hat auch weitreichende Auswirkungen auf die Gestaltung der Eingliederungsleistungen nach SGB II:

  • Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§16 SGB II i.V. m. § 45 SGB III
  • Freie Förderung (§ 16f SGB II)
  • Vermittlungsbudget
  • Arbeitsgelegenheiten (§ 16d SGB II)

Der Deutsche Landkreistag als Vertreter der Landkreise, die auch Optionskommunen bzw. in gemeinsamen Einrichtungen wesentliche Akteure sind, hat entsprechende Papiere zur Instrumentenreform und Forderungen zur Weiterentwicklung von Eingliederungsleistungen entwickelt.

Schwerpunkte dabei sind u.a. die Entkoppelung von SGB II und III, die örtliche Gestaltungsfreiheit, die Reduzierung der Schnittstellen und die Forderung Arbeitsgelegenheiten wieder zu Kombinationsmaßnahmen insbesondere mit Qualifizierungsanteilen auszubauen.

Weiterhin wurde eine Gemeinsame Erklärung von Bund und Ländern zu den Eingliederungsleistungen verfasst. Die gemeinsamen Absprachen von Bund und Ländern soll die Rechtssicherheit für alle Beteiligten erhöhen und helfen, neue Spielräume für die Praxis der Jobcenter eröffnen. Umstritten ist nach wie vor, ob auch die Optionskommunen an die Trägerzulassung nach AZAV gebunden sind, wenn sie selbst Eingliederungsleistungen erbringen.

Weiterhin umfasst die Gemeinsame Erklärung:

  • Ausführungen zu den Voraussetzungen der freihändigen Vergabe
  • die Durchführung von praktischen Tätigkeiten innerhalb der Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
  • ausführliche Erläuterungen und Prüfschemata sowie Fragen und Antworten zur Freien Förderung.

Ansprechpartnerin:Antje Ludwig
Referentin Vorstand/Geschäftsführung und Arbeitsmarktpolitik 
Tel.: 0391- 62 93 505
e-mail: aludwig@paritaet-lsa.de     

Forderungen zur Weiterentwicklung von Eingliederungsleistungen Landkreistag

 

Hinweise zur Instrumentenreform Landkreistag

Gemeinsame Erklärung von Bund und Ländern zu Eingliederungsleistungen

Antje Ludwig

Landesgeschäftsführerin

Telefon   0391 | 62 93 505
Fax        0391 | 62 93 444
E-Mail     aludwig(at)paritaet-lsa.de