SOS an Jugendhilfe – Bitte übernehmen Sie!

09.05.2018

Unterrichtsunterversorgung im Land Sachsen-Anhalt führt zu einer deutlichen Mehrbelastung bei den Einrichtungen der stationären Jugendhilfe.

Fällt der Unterricht aus – kehren die Kinder vorzeitiger am Tage zurück in ihre Einrichtungen und müssen dort altersgemäß von Fachkräften betreut werden.

Unterrichtsausfall – in Sachsen-Anhalt schon lange kein Schlagwort mehr, bei dem man zusammenzuckt? Nach fast zwei Jahren der kontinuierlichen Unterrichtsunterversorgung scheint dieses gravierende Problem schon Normalzustand. Die Landesregierung ringt zwar um die Einstellung von Lehrer*innen. Aber bis hier alle „Lücken gestopft“ sind, wird noch einiges an Zeit vergehen….

Der Paritätische Sachsen-Anhalt hat in seiner Mitgliedschaft bei den Trägern der Hilfen zur Erziehung eine deutliche Mehrbelastung durch den erhöhten Unterrichtsausfall festgestellt. Dies hat uns dazu veranlasst, zum einen eine interne Erhebung durchzuführen, um nachzufragen, welche Auswirkungen hat die Unterrichtsunterversorgung auf die Einrichtungen der Jugendhilfe. Und zum anderen haben wir diskutiert, ob ursächlich dafür allein die Unterrichtsausfall ist oder ob auch andere Gründe vorliegen und welche davon insgesamt überwiegen.

An unserer Erhebung haben sich im Auswertungszeitraum September bis Dezember 2017 elf paritätische Einrichtungen beteiligt. Für dieses Zeitfenster wurde festgestellt, dass 75 Prozent des ausgefallenen Unterrichtes auf fehlende und erkrankte Lehrer*innen zurückzuführen ist, und 25 Prozent auf schulische Sanktionierungen der Kinder. Für diese elf Einrichtungen der Jugendhilfe kamen in den vier Monaten insgesamt 737 Ausfallstunden = Mehrstunden des Betreuungsbedarfes zusammen. Dabei lagen die Schwerpunkte in den Monaten September (240 Stunden) und November (264 Stunden). Im Oktober als auch im Dezember waren Schulferien, daher ist der Wert hier geringer. Im konkreten Ergebnis heißt das laut unserer Abfrage, dass in Einzelfällen bis zu 5,5 Stunden Mehrbetreuungsbedarf in den Einrichtungen der Jugendhilfe gewährleistet werden muss. Das hat Auswirkungen auf Dienstplangestaltung und Betreuungsschlüssel.

Wenn man die Verteilung der Ausfallstunden nach Altersgruppen betrachtet, kommt man zunächst zum Ergebnis, dass sich dieser Ausfall auf alle Altersgruppen nahezu gleich verteilt, bis auf eine Altersgruppe: 20 Prozent bei unter 10-Jährigen, 17 Prozent bei 10 bis 12-Jährigen, 21 Prozent bei 13- bis 15- Jährigen und doppelt so viel, also 42 Prozent bei den 16 bis 18-Jährigen. Bei der Betrachtung nach Schulformen konnten wir den höchsten Ausfall bei Förderschulen – 37 Prozent betrachten, BVJ 24 Prozent und Sekundarschule 19 Prozent.

 

In der Auswertung der Daten und der Diskussion mit unseren Trägern der Jugendhilfe, wurden diese Ergebnisse der Erhebung bestätigt. Kinder auf Förderschulen sind am häufigsten betroffen, so auch die subjektive Einschätzung der Erzieher*innen und Einrichtungsleiter*innen. Das mag zum einen auch darin begründet sein, dass der größere Teil der Kinder aus stationären Hilfen eine Förderschule besucht. Nur wenige der Kinder gehen auf ein Gymnasium. Die Förderschulen wiederum beklagen auch den Jugendhilfeträgern gegenüber eine dauerhafte personelle Unterbesetzung. Das führt zusätzlich auch dazu, dass Kinder die Aufnahme in eine Förderschule verwehrt wird. Erfahrungen der Träger sind auch, dass Kinder mit schulinternen Aufgaben, wie Reinigung, beauftragt werden, sobald der Unterricht ausfällt. Hier wird vermutlich der Aufsichtspflicht insofern nachgegangen, da es gerade im ländlichen Raum oftmals nicht ad hoc möglich ist, Kinder nach Hause bzw. in die Einrichtungen zu schicken. Fahrstrecken sind oftmals mit den Zeiten der Fahrdienste und der Schulbusse eng verbunden, die aufgrund von Fahrplänen nicht beliebig verändert werden können.

Träger aus einem Landkreis beklagen einen Unterrichtsausfall von 30-35 Prozent. Dies führte bei den Einrichtungen bereits zu entsprechenden Anpassungen der Dienstpläne bei einzelnen Einrichtungen. Andere wie intensivpädagogische Träger haben grundsätzlich 24 Stunden Betreuungspersonal vor Ort. Aber häufig ist auch feststellbar, dass die jungen Menschen aus den Intensiveinrichtungen von Schule in Einzelfällen noch zusätzlich sanktioniert werden. Lehrer*innen arbeiten nicht mit den „schwierigen“ Jugendlichen, daher erfolgen gehäufte Verweise und Schulausschlüsse. Hier fordern die Träger zurecht eine bessere Kommunikation und Kooperation mit Schule und auch Hort ein.  

Beides – Unterrichtsausfall als auch Sanktionierungen – senken bei den jungen Menschen deutlich ihre schulische Motivation, und lassen das Gefühl, nicht gewollt zu sein, sich verstärken.