Eckpunkte für Empfehlungen zu Rahmenverträgen zur Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 131 Abs. 3 SGB IX

08.06.2018

Einigung zwischen BAGFW und BAGüS zu einem Eckpunktepapier über zukünftige Inhalte von Rahmenverträgen in der Eingliederungshilfe/SGB IX.

Die Verbände der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) und die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS) haben sich nach langwierigen Verhandlungen auf ein Eckpunktepapier für eine Bundesempfehlung zu Rahmenverträgen zur Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 131 Abs. 3 SGB IX verständigt.

Die „Eckpunkte für Empfehlungen zu Rahmenverträgen zur Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 131 Abs. 3 SGB IX“ sollen der Nachvollziehbarkeit und Übersichtlichkeit der Regelungen in den Rahmenverträgen der einzelnen Länder dienen, Transparenz zu den Vertragsverhältnissen zwischen Leistungsträger und Leistungserbringer schaffen und das Ziel anstreben, gleichwertige Lebensbedingungen von Menschen mit Anspruch auf Eingliederungshilfe in Deutschland zu erreichen.