Aufruf zur 2. Förderrunde für den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP)

13.07.2018

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) haben die gemeinsame Förderrichtlinie zum EHAP (Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen) veröffentlicht.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) haben die gemeinsame Förderrichtlinie zum EHAP (Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen) veröffentlicht. Ziel ist die Verbesserung der Lebenssituation von besonders benachteiligten neuzugewanderten Unionsbürgern/-innen, darunter Eltern mit Kindern im Vorschulalter sowie wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen.

Damit startet das Interessenbekundungsverfahren für die zweite Förderrunde 2019 bis 2020. Die Antragstellung erfolgt über das zentrale Online-Portal des BVA ZUWES.

Die Antragsfrist endet bereits am 29. Juli 2018.

Alle weiteren Informationen und Dokumente finden Sie unter: www.bmas.de