09.02.2016
Eine neue Online-Handlungshilfe erleichtert Verantwortlichen und Arbeitsschutzbeauftragten in Kindertagesstätten ab sofort die Durchführung. Mit wenigen Klicks lassen sich Arbeitsbereiche auf potenzielle Risiken für die Beschäftigten überprüfen, Maßnahmen festlegen und die Ergebnisse dokumentieren. Wenn mehrere Einrichtungen vorhanden sind, kann die Online-Variante als gemeinsame Vorlage genutzt werden, Risiken und Arbeitsschutzmaßnahmen können miteinander verglichen werden. Im Praxistest mit mehreren Leiterinnen und Leitern aus paritätischen Kitas im gesamten Bundesgebiet stieß die Arbeitshilfe durchweg auf positive Resonanz.
Die Gefährdungsbeurteilung ist gesetzlich vorgeschrieben - aber was ist konkret zu tun?
Eine neue Online-Handlungshilfe erleichtert Verantwortlichen und Arbeitsschutzbeauftragten in Kindertagesstätten ab sofort die Durchführung. Mit wenigen Klicks lassen sich Arbeitsbereiche auf potenzielle Risiken für die Beschäftigten überprüfen, Maßnahmen festlegen und die Ergebnisse dokumentieren. Wenn mehrere Einrichtungen vorhanden sind, kann die Online-Variante als gemeinsame Vorlage genutzt werden, Risiken und Arbeitsschutzmaßnahmen können miteinander verglichen werden. Im Praxistest mit mehreren Leiterinnen und Leitern aus paritätischen Kitas im gesamten Bundesgebiet stieß die Arbeitshilfe durchweg auf positive Resonanz.
Das Online-Tool ist eine Kooperationsentwicklung der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, des Paritätischen Wohlfahrtsverbands und der Unfallkasse Rheinland-Pfalz.
Mehr Informationen sowie den direkten Zugang finden Sie unter folgender Internetadresse:
www.bgw-online.de/gefaehrdungsbeurteilung-kita
Für Rückfragen wenden Sie sich gern an:
Romy Kauß
Referentin für Gesundheit und Selbsthilfe
Tel.: 0391 – 62 93 511
Mail: rkauss(at)paritaet-lsa.de
Romy Kauß
Referentin Gesundheit und Selbsthilfe
Telefon 0391 | 62 93 511
Fax 0391 | 62 93 596 511
E-Mail rkauss(at)paritaet-lsa.de