Gesundheit und Selbsthilfe
07.11.2015
Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen können ab sofort wieder Anträge auf Selbsthilfeförderung bei den gesetzlichen Krankenkassen stellen. Ab dem Jahr 2016 übernimmt die Knappschaft die Federführung in der Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfeförderung. Zur Beantragung wurden nun neue Formulare veröffentlicht. Alle Antragsteller werden gebeten, ausschließlich die überarbeiteten neuen Vordrucke zu verwenden
Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen können ab sofort wieder Anträge auf Selbsthilfeförderung bei den gesetzlichen Krankenkassen stellen. Ab dem Jahr 2016 übernimmt die Knappschaft die Federführung in der Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfeförderung. Zur Beantragung wurden nun neue Formulare veröffentlicht. Alle Antragsteller werden gebeten, ausschließlich die überarbeiteten neuen Vordrucke zu verwenden.
Antragsfrist für Selbsthilfekontaktstellen und -organisationen: 31.12.2015
Antragsfrist für Selbsthilfegruppen: 31.01.2016
Für Rückfragen wenden Sie sich gern an:
Romy Kauß
Referentin für Gesundheit und Selbsthilfe
Tel.: 0391 – 62 93 511
Mail: rkauss(at)paritaet-lsa.de
Romy Kauß
Referentin Gesundheit und Selbsthilfe
Telefon 0391 | 62 93 511
Fax 0391 | 62 93 596 511
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