Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention verabschiedet

24.07.2015

Das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (kurz: Präventionsgesetz) wurde nach drei gescheiterten Anläufen in den Jahren 2008, 2011 und 2013 nun vor Kurzem verabschiedet. Das Gesetz hat zum Ziel, Gesundheitsförderung und Prävention besonders in den Settings zu stärken. Weiterhin sollen die Leistungen der Krankenkassen zur Früherkennung ausgebaut werden.

Zur Erreichung der Ziele werden die Mittel der gesetzlichen Krankenversicherungen auf 500 Mio € pro Jahr aufgestockt. Nicht verausgabte Mittel muss die Kasse im Folgejahr zur Verfügung stellen.

Der PARITÄTISCHE begrüßt das Präventionsgesetz, weist aber darauf hin, dass die geplanten Maßnahmen insgesamt nicht ausreichend seien, um die gravierende sozial bedingte gesundheitliche Chancenungleichheit nachhaltig zu reduzieren. Der Gesundheitswissenschaftler und Vorsitzende des PARITÄTISCHEN Gesamtverbandes sagte dazu: „Der Zusammenhang zwischen Sozialstatus und Gesundheitszustand ist eindeutig belegt. Um gesundheitliche Chancengleichheit herzustellen, müssen die Menschen dort gefördert werden, wo sie sind.“

Insgesamt handelt es sich um einen großen Fortschritt, dass der settingbezogene Präventionsansatz im Gesetz Berücksichtigung findet. Denn wenn wir Menschen tatsächlich erreichen wollen, dann geschieht dies am ehesten in ihren Lebenswelten: in der Kita oder Schule, in Betrieben, Quartieren oder auch in Pflegeeinrichtungen. Daher ist es sinnvoll, den Fokus nicht mehr ausschließlich auf Kurse zur Verhaltensänderung zu legen.

Der Spitzenverband der Krankenkassen wird Handlungsfelder und Kriterien unter Berücksichtigung der Gesundheitsziele festlegen. Sobald diese bekannt sind, werden wir darüber informieren.

Auch wenn Kritik am Gesetz durchaus nachzuvollziehen ist, so können wir doch froh sein, dass endlich Ressourcen bereitgestellt und Strukturen aufgebaut werden für mehr Gesundheitsförderung in Deutschland.

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Romy Kauß

Referentin für Gesundheit und Selbsthilfe
Tel.: 0391 – 62 93 511
Mail: rkauss(at)paritaet-lsa.de

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