Sozialministerin stellt Eckpunkte für das neue Kinderförderungsgesetz Sachsen-Anhalt vor

Hilfen zur Erziehung

11.08.2017

Chancengleichheit für alle Kinder von Anfang an! Mit der angekündigten Novellierung des KiFöG muss das Land Sachsen-Anhalt seinen begonnenen Weg des Ausbaus der Qualität in der Kinderbetreuung weiter gehen. Noch in diesem Jahr soll das Gesetz zur Betreuung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Horten verabschiedet werden.

Chancengleichheit für alle Kinder von Anfang an! Mit der angekündigten Novellierung des KiFöG muss das Land Sachsen-Anhalt seinen begonnenen Weg des Ausbaus der Qualität in der Kinderbetreuung weiter gehen. Noch in diesem Jahr soll das Gesetz zur Betreuung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Horten verabschiedet werden.

 Der Paritätische Sachsen-Anhalt begrüßt, dass die Sozialministerin Petra Grimm-Benne ihre ersten Eckpunkte für die Novellierung des Kinderförderungsgesetzes am 10. August 2017 vorgestellt hat. Geht es nach der Ministerin, so sollen ab dem 1. August 2018 die Elternbeiträge ab dem zweiten Kind durch das Land übernommen werden. Hier rechnet das Sozialministerium mit einem Mehrbedarf von 3,5 Millionen in 2018 und mit 8 Millionen Euro ab 2019. Weiterhin plant Grimm-Benne, die Gemeinden zu stärken, indem die Verantwortungsgemeinschaften zwischen Gemeinde, Landkreis und Träger neu geordnet werden sollen. Und als einen dritten Punkt benennt die Ministerin, die Einbeziehung von zunächst 10 Krankentagen als Ausfallzeiten auf den Personalschlüssel anzurechnen. Daraus resultiert ein Mehrbedarf an 500 Fachkräften in den Einrichtungen im Land und wird Mehrkosten ab 2019 in Höhe von 21,4 Millionen Euro pro Jahr zur Folge haben. Dieser letzte Punkt stellt eine erste Reaktion des Sozialministeriums auf die Vorab-Ergebnisse der Evaluation des aktuellen KiFöG dar.

Für den Paritätischen ist klar, dass das Ziel nur lauten kann, eine weitere Verbesserung der Qualität in der Bildung, Erziehung und Betreuung der Jüngsten in den Fokus der Novelle zu stellen. Mit einer Anrechnung von 10 Krankentagen kommt das Ministerium einer unserer Forderung bereits teilweise nach. Grundsätzlich ist es bei der Berechnung der Personalschlüssel unerlässlich planbare Ausfallzeiten wie Urlaub, Krankheiten und auch Fort- und Weiterbildungen einzuberechnen. Darüber hinaus erreichen wir eine echte Entlastung der Fachkräfte nur bei gleichzeitiger Berücksichtigung von Vor- und Nachbereitungszeiten in den Kalkulationen. Denn gerade Bildung braucht Zeit – auch in der Planung, Dokumentation, Elterngesprächen, Teamreflexion.

Auch die Neuordnung und vor allem transparenten Gestaltung der Finanzen wird durch den Paritätischen begrüßt. Hier muss der Grundsatz gelten: „Alles aus einer Hand“. Die Zuständigkeiten zwischen Landkreis, Kommune und Träger müssen klar aufzeigen, wer für was verantwortlich zeichnet. Die Finanzierungsverantwortung neben der Verhandlung der Leistung-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarungen und der Bedarfsplanung beim Landkreis anzusiedeln, bringt für alle am Verfahren Beteiligten Transparenz und Nachvollziehbarkeit.

Wir erwarten von der KiFöG-Novelle die Gestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, so dass jedem Kind eine qualitative Kinderbetreuung zur Verfügung steht, aber gleichzeitig auch die Entlastung der Erzieher*innen berücksichtigt wird. Dies ist aus unserer Sicht u.a. dann gewährleistet, wenn

  • der Ganztagsbetreuungsanspruch von 10 Stunden zur Förderung der sozialen Teilhabe und Chancengleichheit beibehalten wird
  • „Bildung:elementar“ weiterhin verbindliche Grundlage des Bildungsauftrages bleibt
  • das Qualitätsmanagement fortbesteht
  • angemessene Zeiten für Vor- und Nachbereitungszeit sowie Kalkulationen auf Grundlage der Nettoarbeitszeiten der Fachkräfte (Berücksichtigung u.a. von Fort- und Weiterbildungen, Urlaub, Krankheit) in den Einrichtungen gesetzlich normiert werden, um qualitative Arbeit in den Kindertagesstätten durchführen zu können
  • Leiter*innen angemessene Freistellungen für die Leitungstätigkeiten erhalten, um u.a. Personal- und Konzeptentwicklungen in den Teams entsprechend vornehmen zu können
  • Kostenbeiträge der Eltern eine Deckelung erfahren und keine weiteren (versteckten) Kosten für Eltern hinzukommen

Um das Gesetz zum kommenden Jahr in Kraft treten zu lassen, muss der Beratungs- und Beteiligungsprozess jetzt umgehend mit uns starten. Unsere paritätischen Positionen werden wir aktiv in die Debatte einbringen. Es ist zu erwarten, dass bereits im Oktober das Gesetz in den Landtag eingebracht werden muss, um die zeitlichen Vorgaben einzuhalten.

Position der LIGA

Martin Hoffmann

Referent Frühkindliche Bildung und Jugendhilfe

Telefon   0391 | 62 93 335
Fax         0391 | 62 93 596 335
E-Mail    mhoffmann(at)paritaet-lsa.de