Ohne verlässliche Kita-Finanzierung gelingt keine Kindertagesbetreuung

20.12.2016

Paritätischer Gesamtverband fordert bundesweite Reform der Kita-Finanzierung.

Sachsen-Anhalt ist unbestritten in der Kita-Finanzierung in einer Vorreiterrolle. Mit der verbindlichen Einführung der LQE-Vereinbarungen mit dem KiFöG vom 1. August 2013 zum 1. Januar 2015 wird das Land dem Verfahren nach § 78b ff. SGB VIII gerecht. Damit nimmt es vor allem seine sozialpolitische Verantwortung wahr.

Schon lange sind Kindertageseinrichtungen keine Orte der bloßen Betreuung mehr – vielmehr sind es Einrichtungen der frühkindlichen Bildung. Sie erfüllen wesentliche Aufgaben im Rahmen der Betreuung, Erziehung und Bildung. Dem zugrunde liegen in Sachsen-Anhalt Kriterien wie das landeseigene Bildungsprogramm bildung:elementar, der Einsatz von Qualitätsmanagement, Qualifikationen und Fortbildungen von Fachkräften, Ganztagsanspruch für die Kinder. Getragen wird das System der Kindertageseinrichtungen durch den Rechtsanspruch herausgehend aus dem § 24 SGB VIII. Hier liegt folglich ein individueller Rechtsanspruch des Kindes vor.

Damit ist es unerlässlich, dass Kindertageseinrichtungen auskömmlich finanziert werden müssen. Da es sich hierbei um die Umsetzung von Rechtsansprüchen handelt, ist das Entgeltsystem in seiner verbindlichen Anwendung geboten. Sachsen-Anhalt wendet dies nahezu in allen Landkreisen und kreisfreien Städten als Finanzierungssystem seit 2015 an. Das System hat sich sowohl nach Meinung der Träger als auch in der Auswertung der Evaluation durch das Zentrum für Sozialforschung Halle (zsh) als faires, transparentes Entgeltsystem bewährt.

Gemeinsam in der LIGA Sachsen-Anhalt haben wir uns bereits wiederholt für die Fortführung des Entgeltsystems ausgesprochen: „Die geltenden rechtlichen Grundlagen der Finanzierung (§ 78 a - g SGB VIII) bieten eine stabile Säule, den Alltag in Kindertageseinrichtungen eng an den Bildungserfordernissen auszugestalten. Dabei ist die Verhandlungsbasis zwischen Träger und Landkreis zu stärken. Unter der Maßgabe, dass alles aus einer Hand finanziert werden soll, sehen wir den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe als Verhandlungsverantwortlichen, der die Verhandlungen gemäß § 78 b - e SGB VIII mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen (freie und kommunale Träger) führt. Somit kann auch der Doppelrolle der Gemeinden als Einrichtungs- und Kostenträger entgegengewirkt werden. Die aktuell geltende rechtliche Grundlage einer prospektiven Kostenverhandlung gemäß § 78 a - g SGB VIII hat sich als Finanzierungssystem bewährt und muss zwingend beibehalten werden.“ Mit Sicherheit gibt es in der Art und Weise, wie das Entgeltsystem aktuell im Land angewendet wird, noch Verbesserungsbedarf.

Da der Bund es in § 74a SGB VIII den Landesgesetzen überlässt, die Finanzierungssystematik zu regeln, gibt es bundesweit nicht nur sehr verschiedene Systeme der Kostendeckung, sondern es erfolgt auch immer wieder eine Finanzierung von Kindertageseinrichtungen nach Kassenlage. Um aber allen Kindern unabhängig ihres Wohnortes gleiche Chancen in der frühkindlichen Bildung zu gewährleisten, fordert der Paritätische daher ein Bundesgesetz, das die Länder verpflichtet, in Landesrahmenverträgen einheitliche und transparente Finanzierungsregelungen einzuführen. Über das System der Entgeltfinanzierung soll dabei eine auskömmliche Finanzierung der Leistungen besser als bisher sichergestellt werden. Für Sachsen-Anhalt heißt das, den bereits seit 2015 beschrittenen Weg kontinuierlich weiterzugehen, und die Entgeltfinanzierung als System weiter zu qualifizieren.

Für die Debatte hat der Paritätische Gesamtverband unter Mitwirkung seiner Landesverbände ein „Konzept für ein gerechtes und transparentes Finanzierungssystem für Kindertageseinrichtungen“ erarbeitet. Dieses kann im Downloadbereich heruntergeladen werden.

Weitere Informationen erhalten Sie bei uns direkt oder auch über die Webseite des Paritätischen Gesamtverbandes:

Pressemeldung des Gesamtverbandes

Martin Hoffmann

Referent Frühkindliche Bildung und Jugendhilfe

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