Altenhilfe und Pflege
01.09.2017
im Zuge des Umzuges des Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) von Köln nach Berlin und der Neustrukturierung der Produkte und Prozesse wird das KDA in enger Abstimmung mit dem Deutschen Hilfswerk (DHW) und den Wohlfahrtsverbänden die Vergabe der Fördermittel des DHW ab 2018 nicht mehr weiter wahrnehmen.
Das KDA, das DHW und die Wohlfahrtsverbände haben sich darauf verständigt, dass
- die Wohlfahrtsverbände die 2018er Anträge ihrer Mitgliedsorganisationen selbst bearbeiten
- sich die Verbände und das DHW im Übergangsjahr 2018 gemeinsam um ein praktikables und einvernehmliches Verfahren für den Zeitraum nach 2018 bemühen.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die offizielle Mitteilung des KDA
(siehe Downloads am Ende der Seite).
In Zusammenhang mit diesen Veränderungen ist die Frist zur Einreichung der
Verwendungsnachweise von Maßnahmen, die in 2017 vom KDA gefördert wurden, auf den
15. Februar 2018 verkürzt. Die Verwendungsnachweise müssen zum 15. Februar 2018 dem KDA
vorliegen, damit sie zur Auszahlung kommen können.
Nachträglich eingereichte Verwendungsnachweise werden nicht mehr bearbeitet.
Das KDA informiert die Antragsteller ebenfalls in einem gesonderten Schreiben
(siehe Downloads am Ende der Seite).
Die genauen Details zum Antragsverfahren im Jahr 2018 durch die Wohlfahrtsverbände auf
Bundesebene werden wir Ihnen zeitnah mitteilen.
Ivonne Löffler
Sachbearbeiterin Fördermittel und Mitgliedsbeiträge
Telefon 0391 | 62 93 481
Fax 0391 | 62 93 596 481
E-Mail iloeffler(at)paritaet-lsa.de