Bearbeitung der Förderanträge für 2018 und Umzug nach Berlin

Altenhilfe und Pflege

03.03.2017

Bereits Ende 2015 teilten wir mit, das der PARITÄTISCHE Gesamtverband vom Deutschen Hilfswerk Mittel zur Erprobung der Förderung von Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit sowie auch kleinerer Investitionen für Organisationen (nicht leistungsentgeltfinanzierte Träger) zur Verfügung gestellt bekommen.

Auch in 2017 stehen dem PARITÄTISCHEN Gesamtverband noch Mittel für die Vergabe zur Verfügung.

Gefördert werden zweckgebundene Zuschüsse für nachfolgende Förderbereiche:

Förderbereich 1000 - Berufsbegleitende Qualifizierung von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Kinder- und Jugendarbeit

Hospitation in Einrichtungen mit innovativen Konzepten (max. 2.500 € pro Hospitant)

Spezielle Qualifizierung im Hinblick auf Schwerpunktbereiche der Jugendarbeit (max. 800 € pro Tag)

Förderbereich 2000 - Starthilfen für die Einrichtung von innovativen Angeboten der Jugendarbeit (max. 10.000 €)

Umsetzung von Projekten der Jugendarbeit, in der Jugendliche als „Experten in eigener Sache" agieren

Investitionskosten bei der Einrichtung von niedrigschwelligen Jugendberatungsstellen der Kinder- und Jugendarbeit

Förderung mobiler Angebote der Jugendarbeit und Förderung der Mobilität junger Menschen im ländlichen Raum

Förderbereich 3000 - Unterstützung von Einrichtungen zur Entwicklung innovativer Konzepte und Implementierung in die Praxis (max. 8.000 €)

Konzeptentwicklung und kleinere Modellvorhaben für Träger von Jugendeinrichtungen

Fachliche Begleitung von innovativen Ansätzen

Förderbereich 4000 - Exkursionen und Besichtigungen (max. 2.000 €)

Exkursionen und Besichtigung von innovativen Einrichtungen, Initiativen, Projekten und Angeboten und Möglichkeiten zur Selbsterfahrung für Auszubildende im Erzieherberuf, Studierende Sozialer Arbeit und ehrenamtlich Engagierter

Grundsätzlich sind 20 Prozent Eigenmittel erforderlich, außer bei Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für die Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Förderbereich 1000), hier sind keine Eigenmittel erforderlich.

Bei Investitionen sind mindestens 10 Prozent Eigenmittel einzubringen und ein Zuschuss des DHW beträgt max. 50 Prozent.

Laufende Verwaltungskosten (Personal- und Betriebskosten) sind nicht förderfähig.

Ihre Anträge bitte mindestens 10 Wochen vor Maßnahmebeginn und in 2-facher Ausfertigung an den PARITÄTISCHEN Sachsen-Anhalt e. V., Ivonne Löffler, Wiener Str. 2 in 39112 Magdeburg senden.

Richtlinien, Antragsunterlagen sowie weitere Informationen finden Sie unter: 
http://www.der-paritaetische.de/gtd/dhw-modellfoerderprogramme-allg/modellfoerderprogramm-ki-ju-arbeit/

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Ivonne Löffler

Servicebereich Fördermittel und Mitgliedsbeiträge
Telefon: 0391/62 93 481
E-Mail: iloeffler(at)paritaet-lsa.de

Ivonne Löffler

Sachbearbeiterin Fördermittel und Mitgliedsbeiträge

Telefon   0391 | 62 93 481
Fax        0391 | 62 93 596 481
E-Mail    iloeffler(at)paritaet-lsa.de