28.07.2016
Mit Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum 01.01.2017 ist auch ein neues Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit verbunden, welches das Vorhandensein entsprechend neuer Begutachtungsrichtlinien bedingt.
Mit Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum 01.01.2017 ist auch ein neues Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit verbunden, welches das Vorhandensein entsprechend neuer Begutachtungsrichtlinien bedingt.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat dem Entwurf der Richtlinien zum Verfahren der Feststellung der Pflegebedürftigkeit sowie zur pflegefachlichen Konkretisierung der Inhalte des Begutachtungsinstruments nach dem SGB XI (Begutachtungs-Richtlinien – BRi) mit Schreiben vom 17.06.2016 mit Auflagen zugestimmt. Diese Auflagen wurden zwischenzeitlich fristgerecht umgesetzt, so dass nun die endgültigen Begutachtungsrichtlinien vorliegen und unter unten stehendem Link abgerufen werden können.
Die Richtlinien gelten für alle Anträge auf Leistungen der Pflegeversicherung, die ab 01.01.2017 gestellt werden.
Richtlinien zum Verfahren der Feststellung der Pflegebedürftigkeit ab 01.01.2017
Für Rückfragen:
Marcel Kabel
Referat Altenhilfe und Pflege
Telefon: 0391- 6293 508
Fax: 0391 - 6293 433
e-mail: mkabel(at)paritaet-lsa.de
Marcel Kabel
stellv. Landesgeschäftsführer | Referent Altenhilfe und Pflege
Telefon 0391 | 62 93 508
Fax 0391 | 62 93 596 508
E-Mail mkabel(at)paritaet-lsa.de