Bundestag verabschiedet Drittes Pflegestärkungsgesetz

01.12.2016

Der Deutsche Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung den Entwurf eines "Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften" (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) beschlossen.

Der Deutsche Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung den Entwurf eines "Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften" (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) beschlossen.

Das PSG III ist im Bundesrat zustimmungspflichtig und soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Ursprünglich als „Kommunales Pflegestärkungsgesetz“ tituliert, hat sich das PSG III zwischenzeitlich zu einem „Sammelgesetz“ entwickelt, das nun unter anderem auch Regelungen zur Abrechnungsprüfung, vielfältige und vor allem notwendige Nachsteuerungen zum PSG II sowie die Verankerung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im SGB XII beinhaltet.

Mitgliedsorganisationen des PARITÄTISCHEN Sachsen-Anhalt erhalten weitergehende Informationen sowie Hinweise zur Umsetzung in den verbandlichen Fachinformationen, Trägerversammlungen sowie in den einschlägigen Arbeitsgruppen des Verbandes.

Pressemitteilung Bundesgesundheitsministerium
Beschlussempfehlung Pflegestärkungsgesetz III

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Marcel Kabel

stellv. Landesgeschäftsführer | Referent Altenhilfe und Pflege

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