Bundestag beschließt Pflegeberufegesetz

22.06.2017

Am 22.06.2017 hat der Bundestag in dritter Lesung die äußerst umstrittene Reform der Pflegeausbildung beschlossen. Die Koalitionsfraktionen stimmten dem Pflegeberufegesetz zu, die Opposition stimmte dagegen. Noch ausstehend ist die notwendige Zustimmung des Bundesrates, der das Gesetz voraussichtlich am 07. Juli 2017 behandeln wird. Der Bundestag behält sich außerdem das Recht vor, die entscheidende Verordnung über die Inhalte und den Ablauf der Ausbildung abzulehnen: am 21.06.2017 wurde im Rahmen der Sitzung des Gesundheitsausschusses mit der Behandlung von nicht weniger als 46 Änderungsanträgen noch ein Passus in die Beschlussvorlage aufgenommen, der die Verordnung unter die Zustimmungspflicht des Parlaments stellt.

Am 22.06.2017 hat der Bundestag in dritter Lesung die äußerst umstrittene Reform der Pflegeausbildung beschlossen. Die Koalitionsfraktionen stimmten dem Pflegeberufegesetz zu, die Opposition stimmte dagegen. Noch ausstehend ist die notwendige Zustimmung des Bundesrates, der das Gesetz voraussichtlich am 07. Juli 2017 behandeln wird. Der Bundestag behält sich außerdem das Recht vor, die entscheidende Verordnung über die Inhalte und den Ablauf der Ausbildung abzulehnen: am 21.06.2017 wurde im Rahmen der Sitzung des Gesundheitsausschusses mit der Behandlung von nicht weniger als 46 Änderungsanträgen noch ein Passus in die Beschlussvorlage aufgenommen, der die Verordnung unter die Zustimmungspflicht des Parlaments stellt.

Entgegen den ursprünglichen Plänen vereint das Gesetz nicht durchgängig die Berufszweige der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege, vielmehr können die Auszubildenden nach einer zweijährigen generalistischen Ausbildung entweder eine einjährige Spezialisierung in der Kinderkranken- oder Altenpflege wählen oder aber die generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau/ zum Pflegefachmann fortsetzen.

Das Gesetz soll im Jahr 2020 und damit ein Jahr später als bisher geplant in Kraft treten. Nach sechs Jahren soll evaluiert werden, wie viele Auszubildende sich für die jeweiligen Varianten entschieden haben, um dann womöglich nur noch einen Weg vorzusehen. Ausbildungen, die bis zum 31. Dezember 2019 nach dem Altenpflegegesetz oder dem Krankenpflegegesetz begonnen werden, können auch noch nach diesen Regelungen abgeschlossen werden

Das noch in vier Bundesländern erhobene Schulgeld soll komplett abgeschafft werden, zudem soll ein „angemessenes“ Ausbildungsentgelt gezahlt werden. Die Bezahlung tarifvertraglich vereinbarter Vergütungen sowie entsprechender Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen kann dabei nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden. Die Refinanzierung der Ausbildungskosten erfolgt über ein zu gestaltendes landesweites Umlageverfahren, an dem alle Einrichtungen beteiligt werden.

Zugang zur Pflegeausbildung haben alle Schülerinnen und Schüler mit einer zehnjährigen allgemeinen Schulbildung. Für Schülerinnen und Schüler mit einem 9-jährigen Hauptschulabschluss bleibt die Möglichkeit der Pflegehelferinnen- und Pflegehelferausbildung bzw. Pflegeassistenzausbildung, für eine darauf folgende weitergehende Ausbildung zur Pflegefachkraft erfolgt dann eine Anrechnung der Ausbildungszeit.

 Beschlussvorlage Bundestag

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Marcel Kabel

Referat Altenhilfe und Pflege
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Marcel Kabel

stellv. Landesgeschäftsführer | Referent Altenhilfe und Pflege

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