Bundesrat stimmt Pflegestärkungsgesetz III zu

16.12.2016

Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2016 auch dem dritten Pflegestärkungsgesetz zugestimmt.

Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2016 auch dem dritten Pflegestärkungsgesetz zugestimmt.

Kommunen sollen danach ab 2017 eine zentrale Rolle bei der Beratung von Pflegebedürftigen, Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen erhalten. Dafür bekommen sie deutlich mehr Kompetenzen bei der Steuerung und Koordinierung der Pflege. Sohaben Kommunen künftig das Recht, aus eigener Initiative Pflegestützpunkte einzurichten oder Gutscheine der Versicherten für eine Pflegeberatung einzulösen.

Vorgesehen ist auch, in bis zu 60 Kreisen oder kreisfreien Städten modellhaft Beratungsstellen einzuführen. Kommunen erhalten zudem die Möglichkeit, sich an den Angeboten zur Unterstützung im Pflegealltag über eigenes qualifiziertes Personal zu beteiligen und dafür Beratungsstellen einzurichten. Darüber hinaus erschwert das Gesetz den Abrechnungsbetrug durch kriminelle Pflegedienste.

Bundesrat warnt vor weitreichenden Veränderungen für Sozialhilfe

In einer Entschließung begrüßt der Bundesrat den mit der Pflegereform eingeleiteten Perspektiven- und Paradigmenwechsel. Zugleich warnt er vor den weitreichenden Veränderungen, die mit der Reform und insbesondere dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff für die Sozialhilfe verbunden sind. Die von der Bundesregierung prognostizierte Entlastung der Sozialhilfeträger bezweifelt er und rechnet stattdessen mit Mehrausgaben. Die Länderkammer spricht sich deshalb dafür aus, die finanziellen Gesamtfolgen des neuen Pflegedürftigkeitsbegriffs und die Auswirkungen auf die Sozialhilfe ab 2017 unter Beteiligung der Länder und wissenschaftlicher Begleitung zu evaluieren. Der Bericht sollte Bundestag und Bundesrat bis Juli 2022 vorgelegt und veröffentlich werden.

Evaluierung gefordert

Ebenfalls evaluiert werden soll nach Ansicht der Länder die Entwicklung der Vergütung und der Personalstruktur in nach Tarif zahlenden Pflegeeinrichtungen und solchen, die nicht tarif-gebunden sind. Der Bundesrat befürchtet, dass die Neuregelungen zur leistungsgerechten Bezahlung des Pflegepersonals Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten tarifgebundener Einrichtungen verursachen könnten.

Kritik an Modellvorhaben

Darüber hinaus üben die Länder deutliche Kritik an den Regelungen zu den geplanten Modellvorhaben. Sie seien nicht geeignet, um die eigentlich von der Bund-Länder-AG gewünschte ortsnahe und aufeinander abgestimmte Beratung in der Pflege zu realisieren. Tatsächlich schafften die neuen Regelungen eine künstliche Konkurrenzsituation zwischen Pflegekassen und Kommunen. Eine Kooperation von Beratungsinstitutionen sei gänzlich ausgeschlossen. Um das Pflegestärkungsgesetz dennoch zum Abschluss zu bringen, stelle der Bundesrat seine Bedenken zurück. Zugleich fordern die Länder die Bundesregierung jedoch auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die vom Bundesrat und der Bund-Länder-AG vorgeschlagenen Aspekte zu den Modellvorhaben berücksichtigt.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz geht nun zur Unterschrift an den Bundespräsidenten und kann danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll bereits zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Quelle: Plenum kompakt

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