7. Altenbericht veröffentlicht

29.11.2016

Ende des vergangenen Jahres hat die 7. Altenberichtskommission ihren Bericht mit dem Titel „Sorge und Mitverantwortung in der Kommune“ vorgelegt. Im November 2016 wurde nun die Stellungnahme der Bundesregierung und der komplette Bericht mit den Erkenntnissen und Empfehlungen der Kommission als Drucksache veröffentlicht (https://www.siebter-altenbericht.de).

Ende des vergangenen Jahres hat die 7. Altenberichtskommission ihren Bericht mit dem Titel „Sorge und Mitverantwortung in der Kommune“ vorgelegt. Im November 2016 wurde nun die Stellungnahme der Bundesregierung und der komplette Bericht mit den Erkenntnissen und Empfehlungen der Kommission als Drucksache veröffentlicht (https://www.siebter-altenbericht.de).

Ausgehend von der Erkenntnis, dass der Aktionsradius im Alter kleiner wird und damit das „Zuhause“ von zentraler Bedeutung für Lebensqualität und Teilhabe im Alter ist, befasst sich der 7. Altenbericht mit der lokalen Infrastruktur und den sozialen Netzen am Wohn- und Lebensort. Einen Lösungsansatz für die Probleme der demographischen Entwicklung in Deutschland sieht die Kommission in der Entwicklung, Förderung und Gestaltung von lokalen Strukturen gegenseitiger Sorge und Unterstützung. Dabei hat man jedoch vom Begriff der „sorgenden Gemeinschaft“ Abstand genommen und betont, dass neben zivilgesellschaftlichen Akteuren vor allem lokale professionelle Dienstleister und die Kommunen die Gestaltungsverantwortung tragen. Konkret werden drei Handlungsfelder betrachtet: Gesundheitliche Versorgung, pflegerische Versorgung sowie Wohnen und Wohnumfeld.


Zudem leistet der siebte Altenbericht auch einen sozialpolitischen Beitrag, indem grundsätzliche Überlegungen zu  einem neuen Verständnis von Daseinsvorsorge (neue Subsidiarität), sozialer Ungleichheit und regionalen Unterschieden angestellt werden. 

Ausgewählte Empfehlungen der Kommission zur Pflege:

 

  • eine systematische flächendeckende Stärkung gemischter Pflegearrangements, also die Kombination familiärer, nachbarschaftlicher, freiwilliger und professioneller Hilfen
  • das Konzept des neuen Pflegedürftigkeitsbegriffes mit Blick auf den gesamten Hilfe- und Unterstützungsbedarf wird begrüßt
  • gleichberechtigte Verteilung der Sorge- und Pflegetätigkeit auf Frauen und Männer
  • Ausbau der teilstationären Angebote und der Beratungsstrukturen
  • Einführung eines Pflegebudgets


Hintergrund: 

Die Altenberichterstattung wird von der amtierenden Bundesregierung einmal pro Legislaturperiode in Auftrag gegeben. Es wird eine unabhängige Sachverständigenkommission mit Expertinnen und Experten unterschiedlicher Fachbereiche berufen, um sich mit dem Leben älterer Menschen in Deutschland auseinanderzusetzen. Ihr Bericht gilt als wichtige Grundlage für die öffentliche Diskussion und politische Trends.

7. Altenbericht

Für Rückfragen:

Marcel Kabel

Referat Altenhilfe und Pflege
Telefon: 0391- 6293 508
Fax: 0391 - 6293 433
e-mail: mkabel(at)paritaet-lsa.de

Marcel Kabel

stellv. Landesgeschäftsführer | Referent Altenhilfe und Pflege

Telefon   0391 | 62 93 508
Fax        0391 | 62 93 596 508
E-Mail    mkabel(at)paritaet-lsa.de