Referat Recht
Kirstin Röhl
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Das Referat bietet allen Mitgliedern an, sich im Vorfeld von - oder bei - rechtlichen Auseinandersetzungen einen ersten objektiven Rechtsrat einzuholen. Auch bei Fragen zu gesetzlichen Vorschriften steht das Referat seinen Mitgliedern zur Verfügung. Den Umfang und die Intensität der Beratung können Sie zu Beginn des Beratungskontaktes mit dem Referat vereinbaren.
Schwerpunkte des Referates:
- Sozialrecht
- Verwaltungsrecht
- Arbeits- und Mietrecht
- Allgemeines Zivilrecht
Beispiele:
- Prüfung von Rechtsansprüchen
- Prüfung von Bescheiden
- Prüfung von Sachverhalten
- behördliche Verfahren
- Vertragsangelegenheiten
- Fristen (Bsp. Kündigungsfristen, Verjährungsfristen)
- Haftungsangelegenheiten
- Mitwirkung bei Verhandlungen
Bei Fragen zu Gesetzesänderungen und deren Auswirkungen erfolgt eine Beratung in enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachreferaten.
Das Referat bietet –neben den von uns empfohlenen Anwälten – im Rahmen von „PARI plus“ auch die Begleitung in rechtlichen Angelegenheiten an. Verhandlungen zu Entgelten und die Begleitung von Schiedsstellen- und Klageverfahren erfolgen in Zusammenarbeit mit dem Referat Entgelte.
Juristisch relevante Themen werden vom Referat Recht in Form von Vorträgen, Gesprächsrunden oder Fachinformationen aufbereitet und vermittelt.
