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Referat Hilfen für Menschen mit Behinderung

Ralf Hattermann

Im Referat Hilfen für Menschen mit Behinderung werden alle fachlichen Themen der Bereiche Behindertenhilfe, Soziale Psychiatrie und Betreuungsrecht bearbeitet.

Schwerpunkte sind

- SGB IX (Sicherung der Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderung)

- SGB XII

  • Eingliederungshilfe
  • Frühförderung von Kindern mit Förder-/ Unterstützungsbedarf   
  • ambulante, teilstationäre und stationäre Unterstützungsformen der Behindertenhilfe 
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
  • Personenzentrierte Unterstützung/ Leistungserbringung
  • Persönliches Budget

- UN-Behindertenrechtskonvention

  • Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe
  • Berufliche Teilhabe für Menschen mit Behinderungen
  • Barrierefreiheit und Mobilität

In entsprechenden Facharbeitsgruppen werden fachliche Informationen gegeben, Fragen der Finanzierung, Konzept- und Qualitätsentwicklung bearbeitet und ein Fachaustausch sichergestellt. Die Themen werden durch die Steuerungsgruppe „Hilfen für Menschen mit Behinderungen“ oder durch die Trägerversammlung „Hilfen für Menschen mit Behinderungen“ bestimmt.

Das Referat HILFEN FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG unterstützt das Referat Entgelte bei der Vorbereitung und Durchführung der regelmäßig stattfindenden Trägerversammlung "Hilfen für Menschen mit Behinderung", die einer verbandlichen Abstimmung und Vorbereitung von Kostenverhandlungen mit dem zuständigen Kostenträger bzw. zum Rahmenvertrag nach SGB XII dienen.   

Zum Referat gehören die folgenden Arbeitskreise/Arbeitsgruppen:

  • Arbeitsgruppe "Qualitätssicherung/-entwicklung"
  • Arbeitsgruppe "Inhalte und Konzepte"
  • Arbeitskreis „Frühförderung"

Arbeitsgruppe „Qualitätssicherung/-entwicklung"

In der Facharbeitsgruppe, die sich aus VertreterInnen der Qualitätsgemeinschaft "Hilfen für Menschen mit Behinderung" zusammensetzt, werden Themen bearbeitet, die dann innerhalb der Q-Gemeinschaft zur Diskussion und zur Abstimmung gestellt werden. Arbeitsschwerpunkte sind:

  • die Beschreibung von Kernprozessen, unter der Einbeziehung der Schnittstellen
  • die Einbeziehung der NutzerInnen, z. B. in die Planung der Leistungen
  • das Aufstellen von Bewertungskriterien für die Ergebnis-Qualität
  • die Entwicklung gemeinsamer Standards
  • die Entwicklung eines Beschwerdemanagement für NutzerInnen, Angehörige etc.
  • die Erarbeitung von Qualitätsvereinbarungen

Arbeitsgruppe „Inhalte und Konzepte"

Die Facharbeitsgruppe ist ein Gremium zur inhaltlichen und konzeptionellen Weiterentwicklung der Mitgliedsorganisationen. Die konkreten Arbeitsaufträge und Ziele werden von der Steuerungsgruppe „Hilfen für Menschen mit Behinderungen“ gegeben bzw. von der Arbeitsgruppe bestimmt. Dabei geht es u. a. um die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe, um Veränderungen relevanter gesetzlicher Grundlagen und deren Auswirkungen auf die Träger, um das Entwerfen von Stellungnahmen zu fachlichen Themen und Problemlagen, um die Entwicklung von Standards in den Konzepten und um die Einbeziehung von NutzerInnen.

Arbeitskreis „Frühförderung"

Im Arbeitskreis arbeiten VertreterInnen aus Mitgliedsorganisationen, die im Bereich der Frühförderung tätig sind. In dieser Facharbeitsgruppe werden gemeinsam mit den Mitgliedsorganisationen fachliche Standards erarbeitet, die in die Diskussion auf Landesebene einfließen zur Umsetzung des SGB IX. Dabei geht es schwerpunktmäßig um die Vernetzung mit den Sozialpädagogischen Zentren und den teilstationären Einrichtungen für behinderte Kinder. Der PARITÄTISCHE übernimmt darüber hinaus auch die Aufgabe, die Finanzierung der Angebote der Frühförderungen auf Landesebene zu verhandeln. Für die fachliche Arbeit werden im Arbeitskreis Musterleistungsbeschreibungen für die interdisziplinäre und die heilpädagogische Frühförderung erarbeitet und den Trägern zur Verfügung gestellt. Langfristiges Ziel ist es, eine Rahmenempfehlung mit den unterschiedlichen Leistungsträgern zu vereinbaren.